Skip to content

Bei Hoteleinkäufen: Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer ausgesetzt

Hotelrezeption - Foto Contrastwerkstatt - Fotolia.jpg

Hotelrezeption - Foto Contrastwerkstatt - Fotolia.jpgBerlin – Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine sog. kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilte, wurde allerdings mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter gegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster.