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Berlin führt Bettensteuer ein – Ab Juli 5% für private Übernachtungen – Dehoga will mit Hotels klagen

(Berlin, 24. April 2013) Berlin will fünf Prozent Matratzen-Maut: Ab 1. Juli sollen Hotels für privat veranlasste Übernachtungen die Bettensteuer entrichten. Dies beschloss der Berliner Senat gestern. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses steht noch aus.

Bettensteuer-Formel

Der Dehoga-Landesverband Berlin will nun „alles unternehmen, um das Vorhaben des Senats zu verhindern oder, wenn das nicht möglich ist, gemeinsam mit den Hotels klagen“, wurde mitgeteilt. Die Bettensteuer sei juristisch nicht haltbar. „Auch nach vorliegenden Stellungnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz ist dies nicht möglich und damit rechtlich unzulässig“, so eine Pressemitteilung.

„Mit der Übernachtungsteuer wollen wir erreichen, dass auch Touristen einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass Berlin attraktiv bleibt und noch attraktiver wird“, sagte Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos).

Die Bettensteuer soll sowohl in Hotels auch in Pensionen sowie Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätzen erhoben werden. Besteuert werden sollen nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen. Beruflich veranlasste Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Für Gäste, die erst nachträglich einen beruflichen Aufwand gegenüber dem Finanzamt geltend machen, ist eine Erstattungsmöglichkeit vorgesehen.