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Bettensteuer teilweise verfassungswidrig: Städte machen Rückzieher – Hoteliers fordern Rückzahlungen

(Berlin, 12. Juli 2012) Das Bettensteuer-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes entwickelt sich zum Fiasko für die deutschen Städte und Gemeinden. Der Hessische Rundfunk berichtete nun, die Stadtverwaltung von Darmstadt habe die Erhebung der Bettensteuer – gilt hier seit Ende 2010 – sofort gestoppt. “Jetzt werde geprüft, ob die Steuer den Auflagen des Gerichts angepasst werde oder ganz wegfalle”, berichtet der Sender. Ungewiss sei auch, ob man in Frankfurt am Main die Matratzen-Maut noch einführen werde. In “Mainhattan” plante die die schwarz-grüne Koalition ab 2013 Mehreinnahmen von bis 20 Millionen Euro durch die Bettensteuer. Dem HR-Bericht zufolge sagte Stadtkämmerer Uwe Becker (CDU), angesichts der Auflagen sei es ungewiss, ob sich die Steuer für Frankfurt mit seinen vielen Geschäftsreisenden überhaupt noch rechne.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in einem am 11. Juli veröffentlichten Urteil entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Gegen die entsprechenden Satzungen auf Erhebungen sog. Kulturförderabgaben auf alle Hotelnächtigungen hatten zwei Hoteliers aus Trier und Bingen geklagt.

Nun steht die Bettensteuer in ganz Deutschland auf dem Prüfstand. In Hamburg will der SPD-geführte Senat die für 2013 geplante Enführung einer Tourismustaxe überdenken, berichtet das “Hamburger Abendblatt”.

Auch in Köln gilt für die Bettensteuer “rot”. Die Erhebung der Matratzen-Maut wurde vorerst gestoppt, da man die Auswirkungen des höchstrichterlichen Urteils prüfen müsse. “Auch in der Kölner Satzung gibt es diese Unterscheidung nicht. Jedoch gibt es in der Domstadt die Möglichkeit, Rückerstattungsanträge zu stellen, wenn der Hotelier zu Unrecht die Steuer kassiert hat”, berichtet der “Kölner Express”. 2011 habe man in der Domstadt, die als erste deutsche Großstadt die Bettensteuer eingeführt hatte, damit 4,5 Millionen Euro mehr eingenommen.

In Berlin will man dagegen an der für 2013 geplanten Einführung der Bettensteuer festhalten. “Diese Unterscheidung zwischen beruflich und privat veranlassten Übernachtungen sei in Berlin ohnehin geplant gewesen, hieß es aus der Finanzverwaltung”, berichtet die “Berliner Morgenpost”. Die Matratzen-Maut für private Übernachtungen soll fünf Prozent von der Tagesrate betragen.

In Thüringen fordern die Hoteliers nun die Rückzahlungen von bereits eingenommenen Bettensteuern. Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes, Dirk Ellinger, sagte dem MDR Thüringen, nun liege es bei den betreffenden sechs Thüringer Städten wie Erfurt und Jena, ihre Satzungen außer Kraft zu setzen und das eingenommene Geld zurückzuzahlen. Eine Antwort der Kommunen stehe noch aus.

Dem MDR-Bericht zufolge kündigte die rheinland-pfälzische Stadt Bingen an, sie werde das eingenommene Geld zurückzahlen. Ein Hotelier aus Bingen war einer der beiden Revisionskläger vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dessen aktuelles Urteil die Bettensteuern für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

Derzeit erheben bundesweit etwa 20 Kommunen eine solche Abgabe, allein in Thüringen sind es sechs: Weimar, Erfurt, Jena, Gera, Suhl und Eisenach. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden mit Bettensteuer gibt es auf www.dehoga.de.