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Booking.com gibt Ratenparität teilweise auf – Zugeständnis an Wettbewerbehörden – Meistbegünstigtenklausel gilt für Hotels aber weiterhin

Booking.com

Booking.comUPDATE (Amsterdam, 21. April 2015) Buchungsriese booking.com lenkt ein, aber nur ein Stück weit: Das zur mächtigen Priceline Group gehördende Buchungsportal gibt die Ratenparität auf, zumindest teilweise. Dies sei ein Zugeständnis an die Wettbewerbsbehörden in Italien, Frankreich und Schweden. Die Forderung nach gleichen Zimmerpreisen, gleichen Verfügbarkeiten und denselben Buchungsbedingungen gegenüber anderen Onlinebuchungsportalen (OTA) werden fallen gelassen, teilte booking.com mit. Doch damit gewinnen Hoteliers nur ein kleines Stück weit ihre unternehmerische Freiheit bei Preisgestaltung und Vertriebsstrategien zurück.


Aus der Pressemitteilung von booking.com:
“The commitments do allow Booking.com to retain its “narrow MFNs” for prices and booking conditions which will ensure hotels offer the same rates and booking conditions on Booking.com as they do through their own direct website. Furthermore, the commitments do allow Booking.com to require a minimum allocation, or some availability, from hotels.”


Die neuen behördlichen Regelungen erlauben booking.com weiterhin, Raten- und Verfügbarkeitsparität von ihren Hotels zu fordern – Zimmerpreise und Buchungsmöglichkeiten müssen demnach bei booking.com wie bei den Hotel-IBE (sog. narrow MFN, Most favoured Nation) gleich sein.

Booking.com plant nun laut Pressekommuniqué, diese Regelungen in allen europäischen Hotelmärkten umzusetzen.

„Die Wettbewerbshüter sind vor dem mit Abstand größten Buchungsportal in Europa aus uns unerklärlichen Gründen eingeknickt und haben sich einen faulen Kompromiss zu Lasten des Wettbewerbs, der Verbraucher und der Hotellerie abringen lassen. Glücklicherweise wird das auf die rechtliche Situation in Deutschland keinerlei Einfluss haben, so dass wir nach der bereits am 2. April 2015 erfolgten Abmahnung von Booking.com durch das Bundekartellamt weiterhin von einem generellen Verbot dieser Praktiken in Deutschland ausgehen“, erklärte dazu IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Mit diesen Selbstverpflichtungszusagen verlangt Booking.com von seinen „Hotelpartnern“, günstigere Zimmerpreise maximal noch auf anderen Buchungsportalen, in so genannten geschlossenen Nutzergruppen (z.B. Loyalitätsprogrammen) oder offline (z.B. Telefon, Walk-ins) anzubieten, aber keinesfalls mehr auf der Hotelhomepage. Diese Raten dürfen auch nicht mehr gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit angeboten oder vermarktet werden. „Wie ausgerechnet Wettbewerbsbehörden eine solche Knebelung der Hotellerie als notwendig für ein Funktionieren des Marktes und vorteilhaft für den Verbraucher erachten können, erschließt sich uns ganz und gar nicht“, kritisiert Luthe.

Booking.com hat zugesagt, Hotels nicht mit einem schlechteren Ranking zu bestrafen, die anderen Buchungsportalen günstigere Zimmerpreise anbieten – zumindest nicht direkt. „Indirekt wird diese Zusicherung kaum belastbar, nachprüfbar und einklagbar sein, denn über die Konversionsrate wirkt die Preispolitik der Hotels ja auch wieder indirekt auf das Ranking auf Booking.com ein. Die Kartellbehörden der beteiligten Länder haben sich jedenfalls auf wettbewerbsrechtlich dünnes Eis begeben,“ zeigt Luthe auf.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird das weitere Vorgehen nun gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden anlässlich der in dieser Woche stattfindenden HOTREC Generalversammlung in Luxemburg erörtern