Skip to content

Booking.com will an Ratenparität mit Hotels festhalten – Nur teilweise Zugeständnisse

Booking.com - Logo(Amsterdam, 25. Juni 2015) Es klingt wie ein Einlenken, ist aber nur eine Nebelkerze: Europas stärkstes OTA booking.com gebe klein bei und verzichte auf die geforderte Ratenparität, heißt es in einer neuen Pressemitteilung von heute. Jedoch gilt dies nur für einheitliche Zimmerpreise der Hotelpartner auf anderen Buchungsportalen. Die Ratenparität bleibt jedoch im Kern erhalten: Die Zimmerpreise bei booking.com und auf den Hotel-Webseiten müssen weiterhin gleich bleiben. Damit versucht man bei der Priceline Group, zu der booking.com gehört, die Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden zu beschwichtigen.

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=ZEO-UDet-fg]

Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Unlängst hat die Nationalversammlung in Paris beschlossen, die Ratenpartität von booking.com per Gesetz zu verbieten. Dies fordern nun auch die führenden Hoteliers in Österreich. In Deutschland bemüht sich das Bundeskartellamt um eine Untersagung der sog. Bestpreisklausel; ein politischer Vorstoß für ein Gesetz ist bislang nicht erkennbar.


Aus der Pressemitteilung von booking.com vom 25. Juni 2015
“Booking.com will retain its “narrow MFNs” for prices and booking conditions which will ensure hotels offer the same rates and booking conditions on Booking.com as they do through their own direct website (…)”


Booking.com will die neuen AGB nun ab 1. Juli in Frankreich, Italien und Schweden einführen – weitere europäische Länder sollen folgen. Schon einmal war dies angekündigt worden. Nun erfolgten die Unterschriften unter den jeweiligen Vereinbarungen mit den Wettbewerbehörden. Die volle unternehmerische Freiheit der Hoteliers gibt diese teilweise Rücknahme der Ratenparität indes nicht wieder. Im internationalen Vertrieb sind viele Hotels von booking.com derart abhängig, dass die Bestpreisklausel als notwendiges Übel akzeptiert werden muss – noch.