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Bundesregierung lehnt niedrige Umsatzsteuer für Gastronomie ab

(Berlin, 02. September 2013) Keine Aussichten auf eine weitere Steuersenkung: Die Gastronomie in Deutschland wird weiter mit dem Wirrwarr der Umsatzsteuersätze von sieben bzw. 19 Prozent zu kämpfen haben. Eine Ausweitung der ermäßigten Umsatzsteuersätze auf alle Restaurantumsätze lehnt die Bundesregierung ab. Dies geht aus einer Antwort auf eine sog. Große Anfrage der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Damit wird ein wichtiges Vorhaben im Gastgewerbe, den niedrigen Umsatzsteuersatz auch auf Restaurants auszuweiten, auch von der schwarz-gelb geführten Bundesregierung torpediert. Klar ist auch, dass die SPD im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl (22. September 2013) die Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen wieder auf 19 Prozent anheben will.

Fair schmeckt's besser

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen habe demnach eine positive Auswirkung auf die Hotelgewerbe in Deutschland gehabt und zu einem Investitionsschub in der deutschen Hotellerie geführt. Aber: Eine Senkung der Umsatzsteuersätze auf alle Restaurantumsätze von 19 auf sieben Prozent wird nicht umgesetzt. Die differenzierte umsatzsteuerliche Behandlung von Außer-Haus-Speisen und Vor-Ort-Speisen trage dem unterschiedlichen wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge Rechnung, heißt es von der Bundesregierung. Derzeit seien keine weiteren Änderungen der Umsatzsteuersätze geplant, heißt es weiter.

“Die differenzierte umsatzsteuerliche Behandlung von Außer-Haus-Speisen und Vor-Ort-Speisen trage dem unterschiedlichen wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge Rechnung.”

Potenzial bei Fahrradadtourismus
Die Bundesregierung sieht nach wie vor Potenziale beim Radverkehr und im Radtourismus. Diese Art der Mobilität sei umweltverträglich und trage zur Attraktivität von Tourismusregionen bei. Entsprechend werde sie immer mehr nachgefragt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Große Anfrage der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Zukunft des Reiselandes Deutschland. In diesem Zusammenhang erwarte die Bundesregierung auch, dass die Eisenbahnunternehmen entsprechende Angebote bereitstellen, damit Urlauber ihre Fahrräder im Fernverkehr mitnehmen können. Neben dem öffentlichen Nahverkehr wäre das Fahrrad auch eine Möglichkeit, das Problem der „letzten Meile“, der Überbrückung des letzten Reiseabschnitts, üblicherweise vom Bahnhof zum endgültigen Ziel, zu lösen, heißt es in der Antwort weiter.

Verwiesen wird zudem auf den “Nationalen Radverkehrsplan 2020”, in dem sich die Bundesregierung zur weiteren Förderung des Radverkehrs als Teil einer nachhaltigen und Mobilität in Städten und ländlichen Regionen bekenne. In den vergangenen zehn Jahren seien 877 Millionen Euro in die Errichtung und den Unterhalt des Radwegenetzes an Bundesstraßen investiert worden. In ihrer Verkehrspolitik setzt die Bundesregierung auf einen Maßnahmenmix, der ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Das helfe auch dem Tourismus, denn dieser sei auf ein leistungsfähiges und sicheres Verkehrssystem angewiesen.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen habe, um die regionalen Wirtschaftsstrukturen nachhaltig zu verbessern damit mehr Geld der Touristen auch tatsächlich vor Ort bleibe, verweist die Bundesregierung auf das Projekt „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“, das im September 2011 gestartet wurde. Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiten Handlungsempfehlungen zielten darauf ab, die Wertschöpfung und die Wirtschaftskreisläufe zu verbessern. Außerdem bekämen die Länder im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Bundesmittel, die auch für den Tourismus eingesetzt werden könnten. Die genaue Verwendung obliege jedoch den Ländern. Weiterhin beantwortet die Bundesregierung Fragen der Fraktion zu Arbeitsbedingungen, zur Barrierefreiheit, zum Marketing und zum Umweltschutz im Tourismusgewerbe.