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„Buttonlösung“ tritt in Kraft: Neues Gesetz regelt E-Commerce neu – „Zahlungspflichtig bestellen“ muss angegeben werden

(Berlin, 31. Juli 2012) Morgen tritt die sog. „Buttonlösung“ für Onlineeinkäufe in Kraft. Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und soll Verbraucher vor „Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ schützen.

Buttonlösung gilt ab 01. August 2012: Bestellbuttons müssen eindeutig beschroftet sein (Foto: wwwebmeister/fotolia.com)Die neue, entscheidende Regelung lautet: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen’ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist“.

Der Gesetzeswortlaut kann hier abgerufen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf

Die neue Regelung gilt auch für Hotelreservierungen und Reisebuchungen auf allen Webseiten. Der Kunde muss sofort erkennen können, dass die bestellte Leistung etwas kostet. Damit sind Bestell-Schaltflächen mit Beschriftungen wie etwas „Reservieren“ oder „Weiter“ nicht mehr zulässig. Selbst Formulierungen wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen nicht mehr aus, heißt es. Dagegen können die Bestellbuttons auch so beschriftet werden: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“. Die Bestell-Schaltfläche darf mit keinen weiteren Zusätzen versehen werden, damit der Verbraucher durch ergänzenden Text nicht von der entscheidenden Information abgelenkt werde.

Das Gesetz war nach langjährigen Protesten und vielen Beschwerden von Verbraucherschützern und Internetnutzern im März diesen Jahres vom Bundestag beschlossen worden. Die neue Regelung soll vor allem vor sog. Abofallen im Internet, bei denen man durch einen einzelnen Kritik teure Aboverträge eingeht, schützen.

Insgesamt schätzt das Bundesjustizministerium die Kosten der Umstellung auf rund 41,5 Millionen Euro – zu tragen von den Betreibern der Seiten. Rund 276.000 Unternehmen seien betroffen.