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Dehoga-Bundesverband – Mehrwertsteuer für Speisen: Schluss mit den Widersprüchen – Einheitlicher reduzierter Satz für Lebensmittel längst überfällig

(Berlin, 09. März 2012) Seit den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung von Speisen an Imbissständen sowie bei der Pizzalieferung und beim Partyservice herrscht in der Gastronomie große Verunsicherung. Die Benachteiligung der klassischen Gastronomie verschärft sich weiter. Vor diesem Hintergrund wiederholt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband) seine langjährige Forderung nach Einführung eines einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen unabhängig von der Verzehrsart und des Verzehrortes.

Unter Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung soll laut Plänen des Bundesfinanzministeriums für die Lieferung einfacher, standardisierter Speisen, zum Beispiel belegter Brötchen, wie bisher der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Für nicht-standardisierte, gegebenenfalls auch aufeinander abgestimmte Speisen wie Vitello tonnato oder Hähnchenschnitzel mit Fruchtspießen soll der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent anfallen.

Kurios ist die Situation auch an der Imbissbude. Bis vor kurzem galt hier: Für die Currywurst, die direkt vor Ort gegessen wurde, wurden 19 Prozent Mehrwertsteuer angesetzt. Bei Gästen, die ihre Currywurst mitgenommen haben, waren nur sieben Prozent fällig. Nun wurde entschieden, dass nur derjenige, der seine Currywurst vor Ort verzehrt und sich auch hinsetzt, 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss. Wer die Currywurst im Stehen isst, für den gelten nur sieben Prozent.

„Die Gerichtsurteile und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zeigen einmal mehr, wie verwirrend und unsystematisch die Besteuerung unserer Umsätze geregelt ist“, erklärt Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Wer das Essen im Gehen und Stehen oder auch Fertiggerichte mit sieben Prozent steuerlich privilegiert und die frische Zubereitung von Speisen im Restaurant mit 19 Prozent bestraft, darf sich nicht über den Verlust von Esskultur beklagen.“

Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so Fischer weiter. „Die Widersprüche und Abgrenzungsschwierigkeiten müssen endlich beseitigt werden. Allein aus steuersystematischen Gründen ist nur ein einheitlicher reduzierter Mehrwertsteuersatz für Speisen logisch, fair und nachvollziehbar.“ Nicht nur den Gastronomen sei es schwer vermittelbar, dass die Art der Zubereitung und der Ort des Verzehrs die Höhe der Mehrwertsteuer für Speisen bestimmen. Deshalb sei dringend eine Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Lebensmitteln geboten.

Fischer fordert „endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb“ für die Restaurants und verweist auf Frankreich, wo innerhalb eines Jahres nach Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie 30.000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.