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Dehoga: Verfassungsklage gegen Rauchverbot noch in 2007

Berlin, 19. Dezember 2007

Der Dehoga-Bundesverband will noch in diesem Jahr eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auf den Weg bringen. Dies wurde gegenüber der Redaktion von hotelier.com bestätigt. Kern der Klage, an der der renommierte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz (Kanzlei Gleiss Lutz) mitwirkt, ist die Verhältnismäßigkeit. Steht der Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen in der Gastronomie über dem Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Gastwirte?

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Nach einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert haben in Niedersachsen und Baden-Württemberg (hier gilt das Gastro-Rauchverbot seit Anfang August) über 40 Prozent der Gastronomen zum teil erhebliche Einbußen erlitten. Besonders betroffen sind Einraumkneipen, die keinen (zweiten) Raucherraum einrichten können.

Da ab 2008 nun in acht weiteren Bundesländern das Gastro-Rauchverbot gelten wird, gibt es zahlreiche Überlegungen und Rettungsversuche. So wollen zum Beispiel einige Hamburger Gastronomen ihren Betrieb in private Vereine (für Stammkunden) umwandeln; wer in die Kneipen eintreten möchte, muss also Mitglied werden (!). Ob dies ein Modell für einen Ausweg ist, bleibt fraglich.

CHD Expert will Ende Februar eine Aktualisierung der Studie über die Folgen des Gastro-Rauchverbotes nachgehen – erst dann lässt sich wohl die Frage beantworten, ob es sich um eine „Umsatzdelle“ oder einen sich festigenden Trend (zum dauerhaften Umsatzverlust) in der Gastronomie handelt.

Derweil sieht man beim Dehoga-Bundesverband die Entwicklungen in den Bundesländer mit Sorge. Dehoga-Chefin Ingrid Hartges beobachtet die Mitgliederentwicklung beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, der den Gesetzesentwurf zu einem generellen Gastro-Rauchverbot (auch in Bierzelten, ergo auf dem Münchner Oktoberfest) unterstützte; die anhaltenden Proteste der Wirte sprechen für sich.

Die frühere Regelung mit der Bundesregierung, durch eine Selbstverpflichtung für ausreichend Nichtraucherplätze in der Gastronomie zu sorgen, war von der politischen Seite nach langen Diskussionen aufgekündigt worden und hatte durch eine verwirrende Informationslage über den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene für erheblichen Unmut in der Wirtschaft gesorgt. Seitdem herrscht eine Art „Informationskrieg“ mit Studienergebnissen und Analysen, die nicht immer fundiert sind.