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Endlich: Rundfunkgebühren sinken ab April

Rundfunkgebühren ab 1. April 2015

(Berlin, 23. März 2014) Gute Nachrichten: Am 01. April 2015 wird der Rundfunkbeitrag erstmals in der Geschichte der Rundfunkfinanzierung gesenkt. Dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Jahr haben zwischenzeitlich alle Landesparlamente zugestimmt.


Vermieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen:

  • Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei.
  • Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittelbeitrag – monatlich 5,99 Euro an.
  • Daneben ist die Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge entscheidend.

Rundfunkgebühren ab 1. April 2015

Auch wenn die Umstellung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch abläuft, gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten: Den ab April zu zahlenden Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nicht selbst berechnen. Der neue Betrag wird entweder auf der Zahlungsaufforderung des Beitragsservice oder dem Kontoauszug ausgewiesen – sofern man am Lastschriftverfahren teilnimmt.

Sollte versehentlich der alte Betrag überwiesen worden sein, wird dies in der nächsten Zahlungsaufforderung berücksichtigt. All diejenigen, die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten darauf achten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über die Beitragssenkung.

Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.

Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.

Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Sobald ein Unternehmen ein Beitragskonto besitzt, kann dieses auch für das Service-Portal für Unternehmen angemeldet werden. Dort lässt sich dann jederzeit online der Status des Beitragskontos nachverfolgen und die Anzahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge ändern.

Weitere Informationen: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html