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Europa wird mobiler – Jetzt auch staatliche Hilfe für Einwanderer

(Berlin, 12. Februar 2013) Dehoga zeigt staatliche Hilfen für ausländische Fachkräfte und Auszubildende auf: So können zum Beispiel Reisekosten (etwa für Anreise zum Bewerbungsgespräch) und Umzugspauschalen sowie die Finanzierung von berufsbezogenem und -begleitendem Deutsch-Unterricht gefördert werden.

Von Sandra Warden, Dehoga-Bundesverband

Viele Hoteliers und Gastronomen haben aus den Arbeitskräfte-Engpässen bereits Konsequenzen gezogen. Sie schauen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern und Auszubildenden mehr und mehr über die Grenzen und bauen grenzüberschreitende Netzwerke aus beziehungsweise auf.

Für ausländische Fachkräfte und Auszubildende sind staatliche Hilfen möglich (Foto: Dehoga/Cordula Giese)
Für ausländische Fachkräfte und Auszubildende sind staatliche Hilfen möglich (Foto: Dehoga/Cordula Giese)

Langsam darf man auch den Eindruck gewinnen, die Bundesregierung meine es mit ihrer Fachkräfteoffensive wirklich ernst: Mit dem Web-Portal Make-it-in-germany.com wird im Ausland gezielt für Arbeit in Deutschland geworben, mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und dem Entwurf für ein neues Beschäftigungsrecht werden wichtige rechtliche Schritte gegangen. Wenn es uns jetzt noch gelingt, bei der Umsetzung nicht an der eigenen Bürokratie zu ersticken, rückt Deutschland dem Ziel der viel beschworenen „Willkommenskultur“ ein gutes Stück näher.

Und nun ein weiterer Schritt dahin, Deutschland auf der persönlichen Landkarte geistig und real beweglicher junger Menschen in ganz Europa weiter ins Zentrum zu rücken: Zum Jahreswechsel ist die Förderrichtlinie des neuen Sonderprogramms zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa veröffentlicht worden. Mittlerweile klären sich mehr und mehr auch die Details der Umsetzung auf Seiten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Fachkräfte: Die Entscheidung, sich doch lieber um Arbeit in Deutschland zu bemühen, statt im Heimatland arbeitslos zu sein, wird Fachkräften zwischen 18 und 35 Jahren in vier Mangelbereichen, darunter Hotel- und Gaststättenpersonal, durch finanzielle Hilfen erheblich erleichtert. So können beispielsweise Reise- und Umzugskostenpauschalen beantragt werden (etwa für Anreise zum Bewerbungsgespräch bei Entfernungen ab 500 km pauschal 300 Euro). Hilfreich ist auch die Finanzierung von berufsbezogenem und -begleitendem Deutschunterricht. Wer bereits eine ausländische Fachkraft gefunden hat und diese bei der Antragstellung unterstützen möchte, kann sich direkt bei der ZAV unter Telefon 0228-713 1083 informieren. Wer noch sucht, sollte unbedingt seine Arbeitsstelle bei der örtlichen Agentur für Arbeit melden. Voraussetzung ist immer ein konkretes und seriöses Arbeitsangebot und tarifliche Bezahlung.

Auszubildende: Ein für alle Beteiligten neues und anspruchsvolles Feld ist die Gewinnung von Azubis im Ausland. Wer schon einmal Austauschprogramme begleitet hat, der weiß: Der Erfolg hängt nicht nur vom Fachlichen sondern auch von der menschlichen Begleitung ab. Deshalb muss es in Ausbildungsprojekten einen offiziellen „Kümmerer“ vor Ort geben und deshalb ist der Ablauf ziemlich genau vorgegeben. Es gibt eine Vorbereitungsphase im Heimatland, falls erforderlich mit Deutschkurs, und dann ein Kennenlern-Praktikum in Deutschland. In einem Projekt müssen mindestens fünf Ausbildungsstellen angeboten werden, entweder durch einen größeren Arbeitgeber oder durch einen Zusammenschluss von mehreren Betrieben in einer Region gemeinsam mit DEHOGA und IHK.

Die Azubis müssen beispielsweise bei der Unterkunftssuche und bei Behördengängen unterstützt werden. Das Projekt wird der örtlichen Agentur für Arbeit gemeldet. Dies kann mit oder ohne Vermittlungsauftrag geschehen. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten wie Reisekostenpauschalen, vorbereitende und ausbildungsbegleitende Sprachkurse aber auch Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Praktikums und während der Ausbildung (bis zu 818 Euro im Monat unter Anrechnung der Praktikums- oder Ausbildungsvergütung) und Nachhilfe.