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Verwirrung um Rücktrittsrechte bei Hotelbuchungen – Europäische Hotellerie fordert Nachbesserung beim Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie

(Berlin/Brüssel, 31. Juli 2013) Der europäische Hotel-Dachverband Hotrec warnen vor einer Verunsicherung des Reisemarktes durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Regelungen zur Pauschalreiserichtlinie. Bezugnehmend auf den kürzlich veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, drückt Hotrec seine Besorgnis darüber aus, dass einige der neuen Regelungen einen beträchtlichen Schaden für den Hotelmarkt in Europa verursachen können.

Verwirrung um Rücktrittsrechte bei Hotelbuchungen: Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie soll nachgebessert werden, fordert die europäische Hotellerie
Verwirrung um Rücktrittsrechte bei Hotelbuchungen: Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie soll nachgebessert werden, fordert die europäische Hotellerie

„Nach unserer erste Analyse kann eine Ausweitung der Verpflichtungen und des Regelungsbereichs, wie sie in dem neuen Vorschlag vorgesehen werden, zu erheblichen Abweichungen bei den anzuwendenden gesetzlichen Regelungen für verschiedene Arten von Hotelbuchungen führen. Dies führt zu einer Verunsicherung des gesamten Reisemarktes, was weder im Interesse der Verbraucher, noch im Interesse der Branche ist”, kommentierte Hotrec-Präsident Kent Nyström.

Derzeit fallen Einzelbuchungen von Hotels (stand alone hotel bookings) unter die EU Verbraucherrechterichtlinie, während Hotelbuchungen, die fest mit anderen touristischen Leistungen verbunden sind, der Pauschalreiserichtlinie unterliegen.

Kommt es zu einer Umsetzung des nun vorgelegten Kommissionsvorschlags zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, könnte es in Zukunft zu Konflikten zwischen diesen beiden Richtlinien kommen. Vor allem, weil die Verbraucherrechterichtlinie Einzelbuchungen von Hotels von einem verpflichtenden Rücktrittsrecht ausnimmt, während die neue Fassung der Pauschalreiserichtlinie vorsieht, bei dergleichen Hotelbuchungen ein verpflichtendes Rücktrittsrecht einzuführen, sofern die Hotelbuchung mit einer anderen Dienstleistung kombiniert ist, ungeachtet der Tatsache, dass das Hotel gar nicht weiß, ob der Gast eine kombinierte Reise gebucht hat oder ggf. gar nicht den Wunsch hat, Teil eines Reisepaketes zu sein.

„Das ist inkohärent und würde zu einer Diskriminierung je nach Buchungsart führen. Für Hotels würde es extrem schwer Onlinereservierungen durch Drittanbieter zu managen.“ ergänzt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen.

Aus diesem Grund rufen Hotrec und der Hotelverband Deutschland (IHA) das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union dazu auf, sich dieser Problemstellung anzunehmen und den Vorschlag der Europäischen Kommission entsprechend abzuändern.

Hotrec und IHA fordern insbesondere, dass die neue Richtlinie klar herausstellt, dass:

  • eine Beförderungsleistung das grundlegendende Element eines Reisepaketes seien muss; und
  • es kein verpflichtendes Rücktrittsrecht für kombinierte Tourismusdienstleistungen geben darf, sondern dass die gleichen Bestimmungen wie für die Einzelbuchung von touristischen Leistungen, die von der EU Verbraucherrechterichtlinie abgedeckt werden, gelten müssen.