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Europäische Union kappt Kreditkartengebühren – Entlastung für Hotels

Handskimming - Kredit- und EC-Kartenbetrug leicht gemacht(Brüssel, 18. Dezember 2014) Das Europäische Parlament teilte gestern Abend mit, in den Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat einen Durchbruch bei der Regulierung von Kartenzahlungen in Europa erzielt zu haben. Danach werden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte für grenzüberschreitende Zahlungen auf 0,2 Prozent des Wertes bei Debitkarten und auf 0,3 Prozent bei allen Kreditkartentransaktionen begrenzt. „Damit werden die Kreditkartengebühren von Mastercard und Visa endlich spürbar sinken und einer Deckelung unterworfen“, sagt dazu IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen. „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission begonnene und eben nur scheinbar aussichtslose verbandliche Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“

Bei nationalen Debitkartenzahlungen können die Mitgliedsstaaten für einen Übergangszeitraum von maximal fünf Jahren die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent eines gewichteten, durchschnittlichen Transaktionswertes oder auf eine absolute Obergrenze von 0,05 Euro je Transaktion deckeln. Dies soll Ländern wie Deutschland mit einem starken nationalen Debitkartensystem, wie z.B. der Girocard, die Umstellung erleichtern. Der nun gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament und vom EU-Ministerrat förmlich bestätigt werden. Die Regulierung wird spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung greifen.

„Von großer Bedeutung für die Branche wird auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘ sein, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläuterte Dreesen. So wird zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der Interbankenentgeltregulierung nicht erfasst sind, Händlern und Hoteliers gleichsam als Korrektiv eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden (‚Surcharging‘) ausdrücklich erlaubt.

Entgegen dem ursprünglichen Ansinnen des Europäischen Parlamentes werden aber sogenannte Drei-Parteien-Systeme, bei denen nur eine kartenausgebende Bank, wie z.B. bei American Express oder Diners, involviert ist, der Regulierung nicht unterworfen. In drei Jahren wollen die europäischen Abgeordneten und die Regierungen der Mitgliedsstaaten allerdings überprüfen, ob hierdurch möglicherweise Umgehungsanreize zur Behinderung eines fairen und effektiven Wettbewerbs gesetzt werden.