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Familienstiftung in der Hotellerie: Zersplitterung vermeiden, Nachfolge sichern

Thorsten Klinkner

Düsseldorf, 18. August 2017 – Gerade für die gehobene Hotellerie kristallisiert sich ein besonderes gesellschaftsrechtliches Konstrukt als Option in einer Nachfolgediskussion heraus. Die Familienstiftung sorgt für den langfristigen Erhalt und die Versorgung der Familie.

Thorsten Klinkner
Thorsten Klinkner

Die Nachfolgedebatte im deutschen Mittelstand ist im vollen Gange. Mehrere 10.000 Unternehmen stehen aktuell Jahr für Jahr zur Übergabe bereit, da sich die momentane Eigentümer- und Führungsgeneration sich aus dem operativen Geschäft zurückziehen will. Das gilt auch für die Hotellerie. „Aber bei weitem nicht jeder Hotelier findet einen Nachfolger in der Familie. Das führt dazu, dass die Unternehmensnachfolge anders geregelt werden muss“, sagt Thorsten Klinkner, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Meerbusch bei Düsseldorf und Geschäftsführer in der eigenen Gesellschaft Unternehmer Kompositionen und Experte für Familienstiftungen.

Diese andere Regelung könne beispielsweise darin bestehen, einen Unternehmensverkauf anzustreben, um den Betrieb zu erhalten und über den Verkaufserlös die finanzielle Versorgung der Familie sicherzustellen. Das sei aber nicht unproblematisch, weiß Thorsten Klinkner aus der Praxis. Klinkner: „Viele Familienunternehmer tun sich mit guten Gründen schwer, ihr Lebenswerk aus den Händen zu geben, oder aber sie finden keinen adäquaten Erwerber. Auch das kommt vor!“ Der Rechtsanwalt gestaltet daher ein besonderes gesellschaftsrechtliches Instrument, um Unternehmenserhalt und Versorgung der Familie zu sichern – auch ohne neuen Gesellschafter.

Dies fasst Klinkner unter dem Begriff der „zukunftsorientierten Eigentümerstruktur“ zusammen, im Zentrum steht die Familienstiftung. „Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen und sichert dieses innerhalb einer klaren, stimmigen Struktur für die Ewigkeit. Das Vermögen wird verselbstständigt unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte“, erläutert der Rechtsanwalt und fügt hinzu: „Diese besondere Konstruktion sorgt dafür, dass ein in eine Familienstiftung eingebrachter Hotelbetrieb gegen den Willen des Stifters nicht verkauft oder aufgrund von Erbstreitigkeiten zersplittert werden kann. Ebenso kann der Hotelier über die Stiftungssatzung festlegen, nach welchen Grundprinzipien das Unternehmen in der Folge geführt werden soll. Dadurch wird der Charakter des Hauses beibehalten, auch wenn ein Fremdmanagement das operative Geschäft unternimmt.“

Thorsten Klinkner hat bereits mehrere Hoteliers bei der Strukturierung und Errichtung ihrer Familienstiftung beraten. Er spürt aus vielen Gesprächen, dass dieses Instrument in der Branche sehr gut ankommt. „Hoteliers sind, gerade im gehobenen Bereich, sehr daran interessiert, alternative Modelle für die Nachfolgeregelung zu schaffen – gerade dann, wenn sie dadurch auch die Versorgung der Familie sicherstellen können, wie es bei der Familienstiftung der Fall ist.“ Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung werden bis zu hundert Prozent der Erträge der Stiftung (also der Gewinne aus der eingebrachten Ertragsquelle) an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Auch punktuelle Finanzierungen für Ausbildung, Unternehmensgründung etc. durch die Stiftung sind immer möglich.

„In einer typischen gesellschaftsrechtlichen Struktur wie der GmbH oder auch der AG ist dieser Erhalt über die Generationen ohne persönliche Gesellschafter nicht möglich. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, wird die gesamte Konstruktion gefährdet und geschädigt.“ Die Familienstiftung hingegen trete an die Stelle dieser persönlichen Gesellschafter, damit die Ertragsquelle langfristig funktioniere.