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Gastgewerbe: Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

(Berlin, 09. Juni 2011) Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts. Das betrifft auch die Betriebe des Gastgewerbe. Ziel der Novelle sei insgesamt eine ”ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“, schreibt die Bundesregierung.

Ab 2015 soll noch mehr Müll getrennt werden und die „Wertstofftonne“ kommt hinzu (Foto: giannip/fotolia.com)
Ab 2015 soll noch mehr Müll getrennt werden und die „Wertstofftonne“ kommt hinzu (Foto: giannip/fotolia.com)

Ab 2015 sollen Bioabfälle sowie Papier- Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer ”Wertstofftonne“ geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogram erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem ”kontinuierlichen Dynamisierungsprozess“ unterzogen, hofft die Bundesregierung.

Neben der Umsetzung von EU-Bestimmungen geht es auch um eine stärkere Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz. Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Abfall soll gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Sie sieht anstelle der bisherigen drei Stufen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) eine weitere Ausdifferenzierung der Verwertungsstufe vor (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung). Die Hierarchie stärke den Stellenwert des Recyclings als weitere stoffliche Verwertungs-option, schreibt die Bundesregierung und beschreibt die Funktionsweise: ”Sie ist eine allgemeine Handlungsanleitung, nach welcher derjenigen Abfallbewirtschaftungsmaßnahme der Vorrang eingeräumt werden muss, welche den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltig-keitsprinzips sowie unter Beachtung der technischen Mög-lichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der sozialen Folgen am besten gewährleistet.“

Grundsätzlich werde mit dem Gesetzentwurf die Grundlage für eine ”Kaskadennutzung“ geschaffen. Das bedeute, ”dass Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten sind“. Der Gesetzentwurf sei damit ”unmittelbar am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert“. Von 387 Millionen Tonnen Abfällen würden inzwischen 75 Prozent verwertet, schreibt die Regierung unter Berufung auf Zahlenangaben aus dem Jahre 2007. Bei Verpackungen (fast 80%) und Abfällen aus der Bauwirtschaft (89,2%) hätten noch bessere Verwertungsergebnisse erzielt werden können. der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen vorgeschlagen.