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Gastgewerbe unter Generalverdacht: Steuerhinterziehung und Hygienesünder – Wer sind eigentlich die schwarzen Schafe? Die Politik knöpft sich Hotellerie und Gastronomie immer stärker vor

schwarzgeld-moritz-320-pixabayBerlin, 16. Dezember 2016 – Harte Zeiten stehen bevor: Ab 2018 können Finanzbeamte unangekündigten sog. Kassennachschauend durchführen. Dies ist nun vom Bundesrat ratifizierten Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgesehen. Erneut steht die Branche unter Generalverdacht, nicht nur wegen Schwarzgelder, sondern auch wegen Hygienemängeln. Der Gegenwind wird stärker.

Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll zukünftig wirksamer bekämpft werden: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen heute zu. Es sieht die Umstellung von elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System vor. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, so dass eine Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich ist. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Schlupfloch wird geschlossen
“Mit dem Gesetz unterbinden wir Manipulationsmöglichkeiten an elektronischen Registrierkassen. Neu ab dem Jahr 2020 angeschaffte elektronische Kassensysteme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst. Nachträgliche Stornierungen oder “Trainingsbuchungen” lassen sich zukünftig für Prüfer lückenlos nachvollziehen. Um Steuerpflichtige aber nicht mit unnötigen Kosten zu überziehen, dürfen bis Ende des Jahres 2022 bereits angeschaffte Kassen eingesetzt werden, soweit sie nicht nachrüstbar sind.“ –
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann &der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler

Quittungen werden Pflicht
Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten sind zum Beispiel nicht betroffen.

Künftig auch unangemeldete Kassenkontrollen
Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird ab 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

Übergangsfristen für die Wirtschaft
Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Zuvor hatten im Finanzausschuss des Bundestages die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzesentwurf gestimmt. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen. Von Union und SPD abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als Baustein zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Zugleich wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass es weiterhin keine Pflicht zur Führung dieser Kassen gebe, so dass bei Vereinsfesten oder auf Wochenmärkten wie bisher offene Kassen verwendet werden könnten. Geschäfte mit digitaler Kassenführung wie etwa Bäckereien mit einer Vielzahl von Kunden könnten sich von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen befreien lassen.

Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, verwies jedoch auf den Nachteil, dass viele Bestimmungen noch nicht so schnell in Kraft treten würden. Dass es keine Pflicht zur Führung von elektronischen Kassen gebe, sei ein “kleiner Wermutstropfen”. Diese Pflicht vermisste auch die Fraktion Die Linke. Von ihr wurde die neu geschaffene Möglichkeit zur Kassennachschau durch die Finanzbehörden begrüßt. Insgesamt lasse der Entwurf aber zu viele Schlupflöcher, wurde kritisiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über den Entwurf. Es gebe durch nicht gebuchte Einnahmen Steuerverluste in Milliardenhöhe. Eine Pflicht zur Führung elektronischer Kassen sei vor dem Hintergrund der vielen Bargeldkassen eine “schwierige Sache”. Man könne sich des Themas jedoch wieder annehmen, wenn die Digitalisierung weiter vorangeschritten sei und der Zahlungsverkehr stärker über unbare Methoden erfolgen werde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Der Ausschuss fügte in diesen Passus eine Änderung ein, nach der die Regierung verpflichtet ist, für den Erlass der die Details regelnden Rechtsverordnung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der “Praktikabilität und Zumutbarkeit” können sich Unternehmen, die Waren an “eine Vielzahl von nicht bekannten Personen” verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, heißt es in einem der Änderungsanträge.

Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der “Kassen-Nachschau” durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.


So denkt die Gastronomie über die Hygieneampel - Qualitätssiegel ja, Kontrollaushang nein

Noch ein Anlauf für Hygiene-Kontrollbarometer
In NRW lässt die Politik nicht locker: Nach dem Aus für das von der Verbraucherzentrale veröffentlichte Hygiene-Kontrollbarometer als Feldversuch in Duisburg und Bielefeld will die Landesregierung nun erneut ein Gesetz für einen landesweiten Hygiene-Smiley im Gastgewerbe und Food Service vorbereiten. Diese Transparenz habe überwiegend zu Verbesserungen in den Betrieben geführt, heißt es dazu aus dem Düsseldorfer Umweltministerium. Lebensmittelbetriebe nähmen festgestellte Mängel ernster und sorgten für Verbesserungen. Künftig sollen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in drei Stufen veröffentlicht werden:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – “Anforderungen erfüllt” (keine oder wenige geringfügige Mängel)
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – “Anforderungen teilweise erfüllt” (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – “Anforderungen unzureichend erfüllt” (mehrere schwerwiegende Mängel).

„Der Gast wird mit einer Interpretation von Informationen, die mit dem Hygienezustand teilweise gar nichts zu tun haben, alleine gelassen. Wenn fehlende Dokumentationen mehr Risikopunkte geben als Schädlingsbefall, stimmt doch etwas nicht. Das ist Pseudotransparenz“, kritisierte der Dehoga NRW und forderte ein generelles Aus für ein verpflichtendes Kontrollbarometer.


Quer gedacht
Die nächste Hygieneampel kommt bestimmt: In NRW läuft bereits der nächste Vorstoß für ein Kontrollbarometer im Gastgewerbe. Ungeachtet der gerichtlichen Auseinandersetzungen sollten Sie bei diesem heiklen Thema die Flucht nach vorne wagen: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Hygieneexperten regelmäßig prüfen – und zertifizieren! Mit einem eigenen Hygienesmiley signalisieren Sie Ihren Gästen: Hier ist alles gewohnt professionell und appetitlich! Und der Politik nehmen Sie den Wind aus den Segeln… (Carsten Hennig)