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Gastronomie – EU-Lebensmittelkennzeichnung: keine großen Auswirkungen auf Speisekarten

(Berlin, 11. Juli 2011) Aufatmen in der Gastronomie: Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweise in gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen, teilte der Dehoga-Bundesverband mit.

Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Damit sei ein wichtigstes Lobbyziel des Dehoga und seiner europäischen Dachorganisation Hotrec erreicht. Die Mehrzahl der neuen Kennzeichnungsvorschriften richtet sich an die Hersteller verpackter Ware und ist daher für die Gastronomie lediglich in ihrer Rolle als Käufer der Lebensmittel relevant.

In zahlreichen Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes hatte der Dehoga stets darauf hingewiesen, dass eine Deklaration aller verwendeten Zutaten, die Allergien auslösen können, in den Speisekarten nicht umsetzbar ist. Der bürokratische und finanzielle Aufwand durch im Extremfall (z.B. bei Tageskarten) täglich neu zu fertigende Auflistungen wäre unvertretbar. Die aus Sicht des Gastgewerbes einzig praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen. Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen. „Der Dehoga wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es zielführend ist, wenn der Gast im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten darauf hingewiesen wird, dass er Informationen zu allergenen Zutaten im Gespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten kann“, so Verbandssprecherin Stefanie Heckel.

Bereits 2008 hat der Dehoga-Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund sowie dem Bundesministerium im Zuge der Umsetzung des “Aktionsplanes gegen Allergien” die kostenlose Broschüre “Gute Gastgeber für Allergiker” herausgegeben. Mehr als 20.000 Exemplare sind bereits in der Branche verteilt worden. Der Leitfaden nennt die häufigsten Allergieauslöser, gibt praktische Handlungsempfehlungen und sensibilisiert die Betriebe für die Allergieproblematik. Eine auch mit Blick auf die neue Rechtslage aktualisierte Neuauflage wird derzeit erarbeitet.

Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.