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Gesundheitsgefahr Legionellen: Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht – Auch Hotels immer wieder betroffen

(Berlin, 16. November 2012) Keine gute Nachricht: 15 bis 20 Prozent der Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden in ganz Deutschland sind mit dem gefährlichen Bakterium Legionella pneumophila (Umgangssprachlich: Legionellen) belastet. Darauf weißt Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) hin. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung wurden in den vergangenen Monaten tausende Trinkwasser-Systeme untersucht und dabei unzulässig hohen Konzentrationen von Legionellen festgestellt. Auch Hotels sind davon betroffen. Jüngst verstarb ein weiblicher Gast des (mittlerweile geschlossenen) Hotels am Park in Freudenstadt nach einer Legionellen-Infektion, die sie sich im Hotel zugezogen hatte; wir berichteten.

Checkliste: So schützen Sie Ihr Hotel vor den gefährlichen Legionellen
http://www.medienunternehmung.de/Downloads/Checkliste-Trinkwasserleitungen-Hotel.pdf

Auch Hotels sind seit über zehn Jahren mit der sogenannten Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, ihre Wassersysteme regelmäßig auf Legionellen zu testen. „Das Thema wird aber stiefmütterlich behandelt“, weiß der aus dem TV bekannte Hotelhygiene-Experte Ulrich Jander zu berichten. Nahezu jedes Hotel sei immer wieder davon betroffen. Als Hotelier sollte man sich auch mit seinem zuständigen Wasserversorger bzw. Gesundheitsamt abstimmen. „Gemäß der Trinkwasserverordnung ist der Hauseigentümer verpflichtet eine Gefährdungsanalyse zu erstellen“, sagt Jander.

Einen hundertprozentigen Schutz gebe es leider nicht, so der Hygienechecker. „Man sollte stets darauf achten, dass die Wassertemperaturen in den Rohren so hochgefahren werden, dass sich keine Legionellen bilden können.“

Unbeschwert Duschen können: Hotels müssen Wassersysteme regelmäßig auf gefährlichen Legionellen hin untersuchen
Unbeschwert Duschen können: Hotels müssen Wassersysteme regelmäßig auf gefährlichen Legionellen hin untersuchen

Erhebliche Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher wenig bekannt
Die erheblichen Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher, die von diesem Bakterium ausgehen, sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Der DFLW fordert daher eine umfassende und objektive Aufklärung von Seiten des Staates, der nach geltenden Gesetzen dazu verpflichtet ist, die Menschen zu informieren. Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die Trinkwasserverordnung, regelt der §3 eindeutig, dass die Information und Aufklärung der Allgemeinheit eine öffentliche Aufgabe ist. Dies wurde bereits vor mehr als zehn Jahren schon in der amtlichen Begründung für dieses Gesetz formuliert.

Hackl weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben bei der in Köln ansässigen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) liegt. Doch trotz der schlechten Untersuchungsergebnisse sowie aktuellen Zahlen – rund 25.000 Menschen erkranken jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, die auf Legionellen zurückzuführen ist – erfolgte bisher noch keine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher.

Der DFLW ist der Ansicht, dass das Thema Legionellen in Trinkwasser-Installationen nur unter Mitwirkung der Verbraucher gelöst werden kann. Diese benötigen jedoch Informationen zu Themen wie: die richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie Grenzen von Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Die Beispiele Aids, BSE und Schluckimpfung zeigen, dass ein Infektionsschutz durch Prävention und notwendige Aufklärungsarbeit wirksam sein kann. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien alleine nicht zu bewältigen.