Skip to content

Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig

(Berlin, 27. Januar 2013) Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt. Von der zum Teil übermäßigen Gebührenerhöhung sind auch Hotels betroffen.

Neuer Rundfunkbeitrag für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen:
Vermieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen.
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei.
Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von monatlich 5,99 Euro an.
Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.
Lesen Sie hier mehr über die allgemeinen Regelungen für Unternehmen und Institutionen: http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen/rund-um-das-neue-modell.shtml

Dem Gutachten nach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar.

Hotel TV System - OpenApp.tv von Macnetix

„Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Viele Einzelhandelsunternehmen hätten durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen. Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sorge für große Ungerechtigkeiten. Denn hier wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden. „Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders. Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent“, so Genth weiter. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Alles über interessante TV-Sendung über die Hotellerie lesen Sie jeden Monat im HOTEL TV PROGRAMM – kostenfreier PDF-Download: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm

Der HDE fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“