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Hintertürchen für Hygieneampel in der Gastronomie vorerst geschlossen – Juristischer Kampf geht weiter

(Düsseldorf, 13. März 2015) Dauerbrenner Hygiene und Sauberkeit: Das tägliche HACCP-Management treibt schon heute die Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mächtig um. Und die Kontrollen und Anprangerungen nehmen obendrein zu. Für die umstrittene Hygieneampel, wie die in Duisburg und Bielefeld versuchsweise eingeführt wurden, gab es ein rechtliches Hintertürchen. Darauf wies Rechtsanwalt Manuel Immel aus Gummersbach in einem Gastbeitrag für die “Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht” hin. Nach Monaten wurde dieses Hintertürchen nun geschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig untersagt.

Hygiene Ampel

Die Verbraucherzentrale NRW bezeichnete das Urteil als “falsches Signal”. “Das Urteil Urteil lässt die Verbraucherinteressen nach Zugang zu mehr Information und Transparenz auch beim Restaurantbesuch völlig außer Acht”, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Die bisherige Übermittlung per Handy-App ebnet Restaurantbesuchern einen leichten und verständlichen Zugang zu amtlichen Kontrolldaten. Auch die Gastronomiebetriebe in den beteiligten Städten Duisburg und Bielefeld profitieren bei guter Bewertung von der Veröffentlichung.” “Wir gehen davon aus, dass die betroffene Kommune nun in die Berufung geht”, erklärt Schuldzinski. “Einzelanfragen an die amtliche Lebensmittelüberwachung, wie sie das Verbraucherinformationsgesetz vorsieht, müssen auf dem Verwaltungsweg viel zu viele und zu lange Hürden nehmen. Mit unserer Kontrollbarometer-App bieten wir einen schnellen und leicht verständlichen Zugang zu den amtlichen Ergebnissen”, bekräftigt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand das Kontrollbarometer in Duisburg und Bielefeld weiter fortführen und – wenn möglich – sogar noch auf andere Städte ausdehnen zu wollen.

Geklagt hatten vier Duisburger Gastronomiebetriebe gegen die Stadt Duisburg, die die im Rahmen einer Risikobeurteilung ermittelten Punktebewertungen der Gaststätten an die Verbraucherzentrale weitergeben wollte. Die Verbraucherzentrale, die zu den Verfahren beigeladen war, möchte diese Informationen im Rahmen des Pilotprojekts „Gastro-Kontrollbarometer“ im Internet veröffentlichen. Dabei werden die Punktebewertungen drei Ergebnisstufen und nach Art einer Ampel den Farben grün, gelb und rot zugeordnet. Die Weitergabe der Punktwerte findet im Verbraucherinformationsgesetz keine Rechtsgrundlage. Dieses erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind. Die Kammer hat jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen zugelassen.

In Nordrhein-Westfalen wurde das “Gastro-Kontrollbarometer” seit Ende 2013 von der Verbraucherzentrale NRW betrieben, mit Fördergeldern der Landesregierung. Dabei wurden für jeden kontrollierten Gastro-Betrieb ein Barometer mit den Ampelfarben Rot, Gelb oder Grün verteilt – die sog. Hygiene-Ampel ist im Internet und über die “Appetitlich”-App abrufbar. Mit der Weitergabe der Ergebnisse aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung konnte die Landesregierung zunächst geltendes Recht umgehen. Denn ein Gasto-Kontrollbarometer wäre ganz klar rechtswidrig, wenn die Überachungsbehörden selbst die Bewertung durch eine “Ampel” vornehmen würden. Entsprechende “Smiley-Listen” in den Berliner Bezirken Pankow und Lichtenberg wurden durch das Verwaltungsgericht Berlin untersagt.

Mit der Verbraucherzentrale, einer privatrechtlichen Organisation, an der Seite konnten nun die Testergebnisse veröffentlicht werden, da diese sich auf die Meinungsfreiheit berufen kann. Einfluss auf die Ampelwertungen, die aus Minuspunkten bei der lebensmittelrechtlichen Überprüfung resultieren, hatten die betroffenen Betriebe nur, wenn die Genze zur Schmähkritik überschritten wurde.