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Höchstens 50 Münzen pro Einkauf – Regeln für Kleingeld

(Berlin, 06. Mai 2014) Auch im Zeitalter von Kredit- und Zahlungskarten werden die meisten Einkäufe immer noch mit Bargeld beglichen. Doch was viele nicht wissen: Beim Bezahlen können Münzen nur in begrenzter Menge verwendet werden. Niemand ist verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Gaststätten, Hotels oder Tankstellen. Für deutsche Euro-Gedenkmünzen (10-Euro-Sondermünzen), so sie denn im Verkehr auftauchen, gilt zudem ein Höchstbetrag von 200 Euro pro Zahlung.

KleingeldEuro-Banknoten sind dagegen gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Allerdings sollte der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen. Wenn ein Händler versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat, muss er einen Schein mit hoher Stückelung nicht annehmen.

Jeder Bürger kann übrigens seine Euro- und Euro-Cent-Münzen in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eintauschen. Eine Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite der Bundesbank: www.bankenverband.de