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Hochwasser: Steuererleichterungen für Flutopfer – Steuervorauszahlungen verlegen – Stundung fälliger Steuern – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

(Berlin, 09. Juni 2013) Auch die Finanzminister helfen den Flutopfern: Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen nun Erleichterungen für vom Hochwasser Betroffene beschlossen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

Steuern
Hochwasser: Steuererleichterungen für Flutopfer – Steuervorauszahlungen verlegen – Stundung fälliger Steuern – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahme

Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

Länderspezifische Informationen:

Bayern
http://www.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/neuigkeiten/21719/index.htm
http://www.stmf.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2013/

Sachsen
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/184854
http://www.smf.sachsen.de/download/2013-06-04_Hochwasser-Erlass.pdf

Thüringen
http://www.thueringen.de/th1/tsk/aktuell/veranstaltungen/72025/index.aspx

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