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Hotellerie: EU verlangt mehr Daten von Hotels

(Berlin, 02. September 2011) Da die Europäische Union in einer neuen Verordnung zusätzliche Daten von Hotels verlangt, muss das Beherbergungsstatistikgesetz geändert werden. So müssen in Zukunft Hotels mit 25 und mehr Zimmern zusätzlich zu den schon bisher erhobenen Angaben Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes.

Diese Angaben dürften in der Regel in den Softwaresystemen der Betriebe enthalten sein, da es sich bei der Nettozimmerauslastung um eine klassische betriebswirtschaftliche Kennzahl des Gewerbes handele, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wie es weiter heißt, kommt es auch zu einer Entlastung des Beherbergungsgewerbes insgesamt. So sind in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens zehn Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Ablieferung von Daten verpflichtet. Bisher liegt die Grenze bei neun Gästen.

Mit der Verabschiedung in Brüssel zeichnen sich auch Änderungen für die Beherbergungsstatistik in Deutschland ab, die ab Januar 2012 wirksam werden:

  • Jährlicher und monatlicher Ausweis einer Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen für Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern.
  • Anhebung der Grenze der Berichtspflicht zur Beherbergungsstatistik von neun auf zehn oder mehr Schlafgelegenheiten/Betten.
  • Jährlicher Ausweis der Nettobelegungsraten der Betten und der Zimmer nach Größenklassen (< 25 Zimmer, < 99 Zimmer, ≥ 100 Zimmer).
  • Ausweis der Anzahl der Betriebe mit einem oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer, alle drei Jahre.

„Die Abschneidegrenze bei 25 und mehr Hotelzimmern ist aus unserer Sicht ein Kompromiss, der die Datenqualität nicht allzu sehr beeinträchtigen sollte“, sagte Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Nachweis der Zimmerauslastung war in Deutschland gegen den ausdrücklichen Willen der Hotellerie zum 1. Juli 2005 – nach nur knapp zwei Jahren der Erfassung – aus der deutschen Beherbergungsstatistik wieder gestrichen worden. Dadurch stehen seit dem Jahr 2005 keine Angaben mehr zur Zimmerauslastung aus amtlicher Quelle zur Verfügung. Stattdessen wurde nur noch die für die Branche erheblich weniger aussagekräftige Bettenauslastung ermittelt.

Die Tourismusindustrie in der Europäischen Union nimmt in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten einen hohen Stellenwert ein. Zur Bewertung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer konjunkturellen Verfassung sind genaue Kenntnisse über den Umfang der Reiseströme, ihre Merkmale, das jeweilige Profil der Touristen und Informationen über die Reiseausgaben für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten erforderlich. Seit dem Inkrafttreten der ersten Richtlinie (95/57/EG) über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus am 23. November 1995, hat sich das Reiseverhalten der Gäste, die Tourismusindustrie und die Art der von der Europäischen Kommission benötigten Daten stark verändert, was eine Anpassung der Tourismusstatistiken notwendig gemacht hat. In Deutschland wird die EU-Tourismusstatistikverordnung durch ein Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistik-gesetzes und des Handelsstatistikgesetzes umgesetzt werden, dessen Entwurf zur Beratung bereits in den Bundesrat eingebracht ist.