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Hotellerie investiert Milliarden seit Mehrwertsteuer-Senkung: Investitionskarte zeigt konkrete Investitionsbeispiele auf steuerliche Gleichbehandlung für Gastronomie bleibt Kernforderung

Pro 7% statt 19% Mehrwertsteuer auf Gastfreundschaft

(Berlin, 20. August 2014) Ob bundesweite Investitionskarte oder bayerischer Betriebsvergleich 2014 – zwei aktuelle Quellen, eine Erkenntnis: Die Mehrwertsteuersenkung für die deutsche Hotellerie zum 1. Januar 2010 hat eindeutig positiv gewirkt. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz in Berlin sagte Ulrich N. Brandl, Präsident des Dehoga Bayern: „Nunmehr liegen für Bayern wissenschaftlich gesicherte Daten über die Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf das Investitionsverhalten der Hotels vor. Diese beweisen, dass die Hotellerie außergewöhnlich kräftig investiert hat – auch in Mitarbeiter. Die Studie belegt eindeutig, dass sich die Umsatzsteuerreduzierung auch für den Staat gerechnet hat.“ Die Ergebnisse verstärken die Argumente für die steuerliche Gleichbehandlung aller Speisen – unabhängig vom Ort des Verzehrs und von der Art der Zubereitung. „Wir werden weiter mit Nachdruck für unsere Kernforderung kämpfen“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Die steuerliche Gleichbehandlung würde nicht nur den Steuer-Wirrwarr beenden und wäre ein Signal für mehr Esskultur. Vor allem wäre sie elementar wichtig für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Branche.“

Bayerischer Betriebsvergleich 2014 (dwif)
Auch das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr (dwif) kommt in dem aktuellen Betriebsvergleich zu folgendem Schluss. „Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, die den Beherbergungsbetrieben zweifellos eine Steigerung der Ertrags- und Innenfinanzierungskraft gebracht hat, wäre für Gastronomiebetriebe zumindest genauso hilfreich gewesen“, so Prof. Dr. Mathias Feige vom dwif. Der Betriebsvergleich bietet einen objektiven Indikator für die Situation des Gastgewerbes im Freistaat. Die Zahlen gelten zudem als Grundlage für ganz Deutschland.

Dehoga-Investitionskarte
Die Idee der Online-Karte sind größtmögliche Beteiligung und Transparenz: Dehoga-Mitglieds- wie Nicht-Mitglieds-Betriebe sind seit diesem Juni aufgerufen, ihre Investitionen freiwillig zu veröffentlichen: Unter konkreter Angabe ihres Betriebs, des Volumens und Verwendungszwecks. Inzwischen sind bundesweit rund 3000 Betriebe beteiligt. Den jeweils tagesaktuellen und länderspezifischen Stand finden Sie unter: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/mehrwertsteuer/investitionskarte/

Steuerliche Gleichbehandlung für Gastronomie
Seit vielen Jahren macht sich der Dehoga für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie stark. Konkret geht es um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der klassischen Gastronomie, in der Speisen noch frisch zubereitet und serviert werden. Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Die klassische Gastronomie garantiert den Fortbestand saisonaler und regionaler Spezialitäten. Unser Anliegen ist die Förderung von kreativer Vielfalt und Esskultur.“

Doch die klassische Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv. Auf den gleichen Umsatz kommen sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf servierte Speisen haben die Betriebe zudem einen Kalkulationsnachteil von 12 Prozentpunkten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk.

Um keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen: Der Dehoga befürwortet den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel ausdrücklich. Dieser gilt in 19 von 28 EU-Staaten. Doch im Sinne eines fairen Steuersystems und der gesellschaftlichen Realitäten ist es höchste Zeit, zubereitete Speisen steuerlich gleich zu behandeln – und zwar unabhängig vom Ort des Verzehrs.

„Das Wirtshaussterben auf dem Land sowie das Verschwinden klassischer Restaurants aus den Innenstadtlagen machen deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe dringend einer Stärkung bedarf“, so der Dehoga-Präsident. Mit 7 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen könnte dies erfolgreich geschehen. Dadurch entstünden Spielräume für Investitionen, für Arbeitsplätze sowie für noch attraktivere Angebote.

Mit seiner Initiative „Fair schmeckt’s besser“ bringt der Dehoga die bestehenden Widersprüche bei der Speisen-Besteuerung in Deutschland mit vielen konkreten Beispielen auf den Punkt:

  • Mit 7 Prozent Mehrwertsteuer fördert der Staat das Pizzastück „auf die Hand“ vom Bäcker, den Fertig-Salat aus dem Discounter oder die Leberkäse-Semmel vom Metzger zum Mitnehmen. Mittlerweile stehen heiße und kalte Snacks, ja sogar warme Mahlzeiten wie Nudelaufläufe und Braten zur Auswahl im Take-Away-Geschäft.
  • Produkte wie Tiernahrung oder Popcorn im Kino werden mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt, das frisch zubereitete Essen im Lokal dagegen mit vollen 19 Prozent.
  • Catering für Kitas, Schulen und Seniorenheime unterliegt 19 Prozent Mehrwertsteuer, das Catering für Studenten an Universitäten dagegen nur 7 Prozent. Und der Partyservice mit Einweggeschirr wird 12 Prozent niedriger besteuert als das gleiche Geschäft mit Porzellangeschirr.

Auch ein Blick über die Grenzen hilft weiter. So gelten in 15 von 28 EU-Staaten reduzierte Steuersätze für die Gastronomie. „Ob Frankreich, Spanien oder Italien – Esskultur und kulinarisches Wirken erfahren dort eine höhere Wertschätzung als bei uns“, so Ernst Fischer.