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Hotelmarkt Nordrhein-Westfalen: Landesregierung will Kölner Vorstoß für Bettensteuer genehmigen

(Düsseldorf, 06. September 2010) Die Genehmigung sei nur noch Formsache: Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen dem Vorstoß des Kölner Stadtrates nach einer Bettensteuer stattgeben. Ein Beschluss wurde zwar noch nicht bestätigt, doch die Zustimmungen von Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans, früher Stadtkämmerer von Köln, und dem Landesinnenminister Ralf Jäger (beide SPD) gelten als sicher. Die Zusatzabgabe – fünf Prozent auf die Übernachtung – soll dann auch von anderen Kommunen erhoben werden können.

In Köln erhofft man sich durch die neue Zwangsabgabe Mehreinnahmen von rund 21,5 Millionen Euro. Die Regelung könnte ab dem nächsten Jahr gelten. Zeitungsberichten zufolge erwägen auch die Stadtverwaltungen von Essen und Bochum die Einführung einer Bettensteuer. Auch in Mönchengladbach gebe es entsprechende Überlegungen. Die Hoteliers vor Ort protestieren und verweisen auf die nicht gerade rosige Lage. „Die durchschnittliche Zimmerbelegung der Hotels in NRW beträgt 40 Prozent, während sie in Gladbach lediglich bei 29,7 Prozent liegt”, so Christian Jäger, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, gegenüber der „Rheinischen Post“.

Dehoga-Bundesverband und IHA wollen sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Bettensteuer wehren. Nach einem Rechtsgutachten habe die sogenannten Kulturförderabgabe vor Gerichten keinen Bestand, heißt es. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagte der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen, selbst Hotelier in NRW (Rheinhotel Dreesen Ringhotel Bonn). Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“