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hrs.de – Unister brüstet sich mit Kartellamts-Beschwerde

(Leipzig/Köln, 13. Februar 2012) Jetzt schaltet sich auch noch Unister ein: In einer Pressemitteilung brüstete sich das Leipziger Internetunternehmen damit, die jüngste erfolgte Abmahnung des Bundeskartellamtes von hrs.de in Gang gesetzt zu haben. Zahlreiche Hoteliers hätten sich ausgerechnet bei Unister über das “wettbewerbsverzerrende Verhalten von hrs.de” massiv beschwert. Demnach habe hrs.de beispielsweise mit aggressiven Drohgebärden gegenüber den Hotels zu verhindern versucht, dass Kunden bei Unister-Reisebuchungsportalen wie ab-in-den-urlaub.de, ab-in-den-urlaub-deals.de oder hotelreservierung.de günstigere Hotelraten buchen können als dies bei hrs.de der Fall sei.

Vor wenigen Tagen hatte das Bundeskartellamt eine Abahmung des Kölner Buchungsportals in Sachen Bestpreis-Strategie bekannt gegeben. Mit der in den aktuellen AGB enthaltene Meistbegünstigungsklausel wolle hrs.de verhindern, dass Hotels auch mit anderen Hotel-Buchungsplattformen günstigere Preiskonditionen für den Endkunden aushandelten. Hrs.de wolle seine Marktdominanz damit weiter ausbauen und Konkurrenz massiv behindern, sowie dem Verbraucher eine maximale Markttransparenz vorenthalten. Das Kartellamt befand außerdem, dass auch Newcomern der Markteintritt erschwert wird und diese Klauseln deshalb eine Gefahr für den Wettbewerb darstellen.

Nun kann hrs.de ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen. „Natürlich nehmen wir die Bedenken der Behörde ernst. Wir haben aber gute Argumente, die verdeutlichen, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird”, sagte Tobias Ragge, Geschäftsführer von hrs.de. Man werde vor diesem Hintergrund den bereits etablierten Dialog mit dem Bundeskartellamt fortsetzen.

“Wir freuen uns, dass das Kartellamt jetzt für mehr Wettbewerb im Hotelmarkt sorgt und hrs.de die wettbewerbsschädigenden Praktiken im Hotelmarkt untersagt und der Verbraucher durch größere Transparenz stets die Chance auf beste Hotelpreise hat”, sagte Konstantin Korosides von Unister. Die Leipziger Internet-Holding steht zuweilen selbst in der Kritik, nicht immer fair mit Hotelpartnern umzugehen. Ein Vorwurf lautet, bei Unister habe man gezielt Hotelnamen als Webadressen (URL) angemeldet und auf eigene Vermarktungsportale geroutet.