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hrs.de/hotel.de/tiscover.com – Ragge rudert zurück: Keine Kontoabbuchung – Verfügbarkeitsparität gilt nur teilweise

(Köln/Nürnberg/Innsbruck, 01. März 2012) Es gab intensive Gespräche und Verhandlungen: Nun rudert Tobias Ragge, Chef der HRS-Gruppe, zurück. Neuralgische Punkte in den heute in Kraft getretenen AGB für hrs.de, hotel.de und tiscover.com werden entschärft. Das elektronische Lastschriftverfahren ist nicht mehr ein Muss. Und die sog. Meistbegünstigungs-Klausel (Zang zur Verfügbarkeit von Zimmern) gelte nur teilweise. Dies gab Ragge heute bekannt.

Damit versucht der Sohn des HRS-Gründers Robert Ragge die Kuh vom Eis zu holen. Das familiengeführte Unternehmen stand seit Wochen aufgrund der Provisionserhöhung auf 15 Prozent und den neuen Zwängen in den AGB stark in der Kritik. Die anhaltende Berichterstattung auch in Leitmedien dürfte nicht zum positiven Image des Unternehmens beigetragen haben.

Die in den AGB nun geltende Verfügbarkeitsparitöt habe „zu falschen Schlussfolgerungen“ geführt, sagte Ragge. „Selbstverständlich können Hoteliers bei hoher Auslastung ihre Zimmer nur noch über die eigenen Vertriebskanäle anbieten. Hrs.de bezieht die Klausel hinsichtlich Verfügbarkeit ausschließlich auf hotelfremde Vertriebskanäle. Gleichzeitig erwarten wir, wenn neben dem Eigenvertrieb auf anderen Vertriebskanälen noch Zimmer verfügbar sind, dass wir das Zimmer zu den gleichen Konditionen auf hrs.de anbieten können“, so Ragge.

„Missverständnisse“ wurde bei hrs.de immer wieder ins Feld geführt. So sei zum Beispiel die Bestpreis-Klausel (Ratenparität) bereits seit der offiziellen Abmahnung durch das Bundeskartellamt ausgesetzt; d.h. verstoßen Hotelpartner dagegen, verzichte man auf Sanktionen. Dies wurde allerdings vielen Hotelpartnern erst später klar. Als dann noch eine Einstweilige Verfügung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf – initiiert von justbook.com – folgte, war klar, dass der Zwang zur Ratenparität rechtlich wohl nicht haltbar sein würde.

Allerdings will Ragge auf der Bestpreis-Klausel beharren. Er sehe hier „keinen Verbesserungsbedarf“. Diese Bestimmung beziehe sich lediglich auf vergleichbare Produkte und Preise, die auch bei hrs.de angeboten werden, heißt es sybillinisch. Nicht darunter fallen würden Produkte, die nicht bei hrs.de angeboten würden, so zum Beispiel Economy-Zimmer. Auch Arrangements oder Spezialraten seien nicht Teil der Bestpreis-Regel. Mit anderen Worten: Auch hier will Ragge offenbar zurück rudern.

Die in den AGB geforderte Kontoabbuchung wird zunächst nicht umgesetzt. Bis zum 1. Juli 2012 gebe es eine Übergangsfrist: Alle Hotelpartner könnten sich bis dahin für das elektronische Lastschriftverfahren oder die Überweisung (wie bisher) entscheiden. Allerdings hätten sich bereits zwei Drittel der deutschen Hotelpartner für die Kontoabbuchung entschieden, wies Ragge hin.