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HRS gibt bei Bestpreisklausel auf – Keine Rechtsmittel gegen Urteil

HRS-Chef Tobias Ragge gibt Bestpreisklausel endgültig auf

HRS-Chef Tobias Ragge gibt Bestpreisklausel endgültig auf

(Köln, 23. Februar 2015) Kommunikqué aus Köln: HRS wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf einleiten. Dies teilte das Buchungsunternehmen mit. Am 9. Januar hatte das Gericht die Beschwerde von HRS gegen den Beschluss des Bundeskartellamts in Bezug auf die sogenannte „Bestpreisklausel“ zurückgewiesen, jedoch den Weg einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. HRS hat sich entschieden, keine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Zwar hält HRS den Beschluss in zentralen Punkten für falsch. HRS hat jedoch kein Interesse an einem jahrelangen Rechtstreit, der sich unweigerlich ergäbe, wenn der Bundesgerichtshof die Sache an das Oberlandesgericht zurückverweist. Demnach wird HRS die im Dezember 2013 durch das Bundeskartellamt ausgesprochene Abstellungsverfügung weiterhin beachten und die Bestpreisklausel wird nach wie vor kein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für HRS Hotelpartner aus Deutschland sein.

Der Verzicht auf weitere Rechtsmittel ändert nichts an der Tatsache, dass sich HRS durch das einseitige Vorgehen des Bundeskartellamtes massiv im Wettbewerb beeinträchtigt sieht. Nach wie vor ist HRS das einzige Unternehmen der Branche, dem die Anwendung einer Bestpreisklausel durch das Bundeskartellamt untersagt wurde. Die vom Bundeskartellamt bereits 2013 eingeleiteten Verfahren gegen Booking und Expedia sind bis heute ohne Ergebnis. „International schaffen es die Behörden, konstruktiv mit den beteiligten Unternehmen an einer branchenweiten Lösung zu arbeiten. Das Bundeskartellamt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema und hat es bis heute nicht geschafft, hier einen einheitlichen Standard zu etablieren. Wir erwarten, dass den Worten nun auch Taten folgen“, sagt Tobias Ragge, Geschäftsführer von HRS. Anfang Januar hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, eine „zügige Fortführung“ der laufenden Verfahren gegen die Bestpreisklauseln der HRS-Wettbewerber Booking und Expedia angekündigt.

Gleichzeitig betont HRS, dass sich für die Kunden nichts ändern wird, denn das Portal bietet nach wie vor eine Preisgarantie mit „Geld-zurück-Versprechen“. Findet der Gast im Internet ein günstigeres Angebot für gleichwertige Zimmer im ausgesuchten oder bereits gebuchten Hotel, wird HRS ihm die Differenz erstatten. Einen Link zu den Geltungsbestimmungen finden die Gäste auf der HRS Website.