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Jeder vierte Lebensmittelbetrieb bei amtlichen Kontrollen beanstandet – Foodwatch: Smiley-System oder Hygiene-Ampel würden Zahl der Hygienesünder deutlich senken

(Berlin, 08. November 2012) Jeder vierte Lebensmittelbetrieb wird bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen beanstandet. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte dies zu Wochenbeginn in einer Presseerklärung vorhergesagt. Heute bestätigte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Prognose mit der Veröffentlichung seines Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung 2011.

EHEC & Hygiene (Foto: n-media/fotolia.com)
EHEC & Hygiene (Foto: n-media/fotolia.com)

“Es fällt nicht schwer, die Beanstandungsquote vorherzusagen, weil sie Jahr für Jahr im selben, unnötig hohen Bereich liegt. Das ist genau des Pudels Kern: Die Behörden entdecken in großer Zahl Hygienemängel, die aber nicht abgestellt werden, solange die Kontrollergebnisse den Kunden vorenthalten bleiben”, erklärte der stellvertretende Foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Foodwatch forderte jedes der 16 Bundesländer auf, sofort mit der Veröffentlichung aller Lebensmittelkontrollergebnisse zu beginnen. Rechtlich kann jede Landesregierung das dänische Smiley-System oder die in Deutschland diskutierte Hygiene-Ampel per Landesgesetz einführen. Dabei publizieren die Behörden nicht nur alle Kontrollergebnisse, sondern hängen sie bei Betrieben mit Kundenverkehr direkt vor Ort im Eingangsbereich aus – somit haben die Kunden die Möglichkeit, Schmuddelbetriebe zu erkennen. Ohne diese Transparenz gegenüber den Verbrauchern fehlt den Dauer-Sündern unter den Betrieben der Anreiz, sich an die gesetzlichen Vorgaben etwa bei der Hygiene zu halten.

Ekelfoto aus einem Hotel (Foto: Ulrich Jander/hotelchecker.tv)
Ekelfoto aus einem Hotel (Foto: Ulrich Jander/hotelchecker.tv)

“Meine zweite Prognose lautet: Beginnen wir heute damit, wie in Dänemark alle Kontrollergebnisse direkt in den Betrieben auszuhängen, dann werden sich schon in wenigen Jahren die hygienischen Zustände verbessert haben und erheblich niedrigere Beanstandungsquoten in den Jahresstatistiken stehen”, so Wolfschmidt. Dieser Effekt hatte sich in Dänemark schnell eingestellt: Seit Einführung des Smiley-Systems in Dänemark vor zehn Jahren sanken die Beanstandungsquoten kontinuierlich und signifikant.

Verbraucherportal Lebensmittelwarnung.de wird erweitert
Im Oktober 2011 ging das Portal www.lebensmittelwarnung.de an den Start. Seit einem Jahr können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Warnungen zu gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und über Rückrufaktionen in Deutschland informieren. Mehr als drei Millionen Mal wurde die Seite seit ihrem Bestehen aufgerufen. Die große Resonanz ist für die Betreiber des Portals, die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ein Grund, das Angebot zu erweitern: So wird in Zukunft auch vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Spielzeug, Reinigungsmittel oder Kosmetika gewarnt.

Derzeit veröffentlichen die Bundesländer und das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Informationen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befinden.

Bald können die zuständigen Behörden auch vor Bakterien in Cremes oder fehlerhaftem Kinderspielzeug über dieses Webportal warnen. Die Entscheidung, die Seite um entsprechende Warnungen vor Bedarfsgegenständen (dazu gehören Verbraucherprodukte wie Spielzeug und Kleidung) sowie kosmetischen Mitteln zu erweitern, traf die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) bei ihrer Herbsttagung Mitte September 2012 in Hamburg. Das BVL wird die Erweiterung zusammen mit den Ländern umsetzen.

Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder bei den Verbraucher/innen befinden können, informiert werden. Ebenso soll über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Dies soll in gleicher Art und Weise erfolgen, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Unternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und damit auch die Information darüber Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die Öffentlichkeit.