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Kampf gegen die Bettensteuer geht weiter: Westin Grand Berlin reicht Klage gegen die City Tax ein

Steuern(Berlin, 20. Juni 2014) Stellvertretend für alle Berliner Hotels hat das Westin Grand mit Dehoga-Unterstützung Klage beim Finanzgericht in Cottbus gegen die Erhebung der City Tax in der Hauptstadt eingereicht. Im Fokus des juristischen Angriffs steht ein drastisch erhöhter Verwaltungsaufwand, die ungleiche Behandlung der Gäste und Komplikationen bei den Themen Diskretion und Verschwiegenheit.

Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/weitere-tv-reports/kampf-gegen-die-bettensteuer-geht-weiter-westin-grand-berlin-reicht-klage-gegen-die-city-tax-ein

Rainer Bangert, General Manager des Westin Grand, sieht in der zu Beginn des Jahres 2014 eingeführten City Tax für Berlin-Touristen nicht nur eine Belastung für die Hoteliers, sondern auch eine Zumutung für deren Gäste. Bei Anreise muss erfragt werden, ob der Aufenthalt des Berlin-Besuchers zu geschäftlichen Zwecken erfolgt oder rein touristischer Natur ist, denn nur im letzteren Fall wird die Bettensteuer fällig. Eine Unmöglichkeit, die nicht nur ein Fünf-Sterne-Haus in Bedrängnis bringt – Diskretion und Verschwiegenheit werden hier groß geschrieben. Hinzu kommt die ungleiche Behandlung: „Erklären Sie einmal einen Gast, warum er fünf Prozent mehr zahlen soll als der Gast neben ihm.“

Erschwerend kommt der Verwaltungsaufwand für die Hotels hinzu. Bei einem 400-Betten-Haus wie dem Westin Grand, das über das Jahr zu über 80 Prozent ausgelastet ist, benötig man eine zusätzliche Arbeitskraft, um die Bettensteuer zu stemmen. „Wer bezahlt mir den zusätzlichen Kostenaufwand von mehreren tausend Euro im Monat? Die Bettensteuer ist für uns ein durchlaufender Posten“, so Bangert.

Die Klage wird stellvertretend für alle Berliner Hotels angestrengt. Sie hat die Aufhebung der City Tax für Berlin künftig und rückwirkend zum Inhalt. Ein Verhandlungstermin ist derzeit noch nicht bekannt.

Seit 1. Januar 2014 gilt in Berlin die City Tax. Danach müssen Touristen eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent der Netto-Hotelrechnung bezahlen. Geschäftsreisende, die den beruflichen Reisezweck nachweisen können, sind ausgenommen. Die Stadt Berlin verspricht sich davon zusätzliche Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro pro Jahr. Die Bettensteuer wird bei gewerblichen Übernachtungsbetrieben sowie bei privaten Anbietern von Übernachtungen erhoben – das sind Hotels und Pensionen, aber auch Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze.

Für Verwunderung sorgte in diesem Zusammenhang die Nachricht, dass die Bettensteuer auch für Hunde in Hotels erhoben wird. “Die Hoteliers berechnen für Hunde ein zusätzliches Übernachtungsentgelt. Deshalb wird dieses bei privaten Übernachtungen auch bei der City-Tax einberechnet”, zitierte die “Berliner Zeitung eine Senatssprecherin.