Skip to content

Kölner Bettensteuer: Endgültig rote Karte durch Bundesverwaltungsgericht

(Leipzig/Köln, 12. August 2013) Endgültig rote Karte durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung ist nun Vergangenheit. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Bettensteuer-Formel

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen hatte Köln 2010 beschlossen, Hotelgäste mit einer sog. Kulturförderabgabe zur Kasse zu bitten. Allerdings wurde die Bettensteuer nach Gerichtsurteilen Anfang 2013 geändert: Geschäftsreisende müssen in Köln nicht mehr zahlen, nur noch Privatgäste.

Dabei wird eine Fünf-Prozent-Abgabe auf Hotelübernachtungen erhoben. In diesem Jahr rechnet Köln mit Einnahmen von rund sieben Millionen Euro. Auch gegen die neue Regelung geht der Dehoga Nordrhein gerichtlich vor.