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Mehrwertsteuersenkung – Final: Frühstück im Hotel wird doch NICHT mit 7% besteuert

UPDATE (Berlin, 08. März 2010) Keine guten Nachrichten: Das Frühstück im Hotel wird nun doch nicht in die Mehrwertsteuersenkung einbezogen. Ein Bericht in der Onlineausgabe der “Welt” ist nicht richtig; eine erste Meldung dazu an dieser Stelle wurde zurück gezogen.

Final wurde geregelt – Nicht in die Steuersenkung einbezogen werden: Frühstück/HP/VP, All-inclusive-Leistungen (da mit F&B). Minibar, Telefon, WLAN/Internet, Pay-TV, Wellness&Spa, ÖPNV-Gutscheine, Tourismuskarten (Tickets), Ausflüge, Shuttleservice, Reinigungsservice. Details sind dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05. März zu entnehmen, das unter www.bundesfinanzministerium.de (PDF) zum Download steht.

Fest steht auch, dass Stundenhotels nicht vom niedrigen Steuersatz profitieren können.

Der Dehoga-Bundesverband klärt im Detail mit einer umfassenden Mitgliederinformation auf (kann per eMail an [email protected] von Mitgliedern angefordert werden). Chefin Ingrid Hartges dazu: “Mit Ausweisung eines Business-Paketes wäre es möglich, die 4,80 Euro-Regelung wieder zur Anwendung zu bringen. Damit ist großes Ärgernis für Geschäftsreisende beendet.” Weitere Detailregelungen zur Mehrwertsteuersenkung seien in der nächsten Zeit noch zu erwarten.

Bitte beachten Sie dazu auch:
Die Mehrwertsteuer im Hotel, das Frühstück und die Reisekostenabrechnung – Klarheit durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen