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Mindestlohn-Aufzeichnungspflicht: Gilt bei 450-Euro-Jobs bereits seit August – Bußgelder drohten

Geld - Geldscheine - Bargeld

Geld - Geldscheine - Bargeld(Berlin, 20. Januar 2015) Der bürokratische Aufwand ist enorm, aber leider notwendig: Der Verband Existenzgründer und Unternehmer (VEU) weist darauf hin, dass die Aufzeichnungspflicht für Arbeitnehmer auf 450-Euro-Basis bereits seit 16. August 2014 gelte und nicht erst, wie fälschlicherweise angenommen, seit 1. Januar 2015. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Bußgeldzahlungen.

Zudem besteht ein Haftungsrisiko für Entleiher von Zeitarbeitskräften und SUB-Unternehmer: Der Entleiher haftet für die Einhaltung des Mindestlohns beim Verleiher. Bundesweit sollen mehrere tausend Mitarbeiter beim Zoll eingestellt werden, die die die Einhaltung der Vorschrift kontrollieren sollen.

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen – PDF-Download:
http://www.dmp-wpg.de/wp-content/uploads/2014/10/Checkliste-Mindestlohn-2015.pdf