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Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro

Mindestlohn für Mitarbeiter im Gastgewerbe wird immer wahrscheinlicher (Foto: Dehoga/Alois Müller)

Berlin, 28. Juni 2016 – Nur ein leichtes Plus: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro. Damit liegt die von der sog. Mindestlohn-Kommission heute bekannt gegebene, untere Verdienstgrenze zu leicht über den prognostizierten Wert von 8,77 Euro.

Bei der alle zwei Jahren fälligen Erhöhung des Mindestlohns orientiert sich die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Die NGG hatte jüngst mehrfach eine Anhebung auf zehn Euro je Stunde gefordert.

Zwar bedeutet die Erhöhung eine Mehrbelastung für die Betriebe in Hotellerie und Gastronomie, doch die robuste Konjunktur stützt die Lohnsteigerung. Der Mindestlohn gilt seit 2015 und beträgt bislang 8,50 Euro.

Dehoga muss Tarifverträge ändern
“Die heutige Entscheidung stellt leider eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie dar und macht erneut überproportionale Anpassungen in gastgewerblichen Tarifverträgen erforderlich”, kommentierte Ernst Fischer, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes. In zehn von 19 Dehoga-Entgelttarifverträgen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ostfriesische Inseln, Weser-Ems, Spezialtarifvertrag Systemgastronomie) verzeichnet die Branche im Moment tarifliche Entgelte unterhalb von 8,84 Euro. Fünf davon haben Geltung über den 1. Januar 2017 hinaus.

Mehr Geld für Köche in Hamburger Hotels
Bei der Bezahlung im Gastgewerbe gibt es insgesamt Verbesserungsbedarf. So preschte nun der Hamburger Tophotelier Philip Borckenstein von Quirini (Hotels Empire Riverside und Hafen Hamburg) vor und erhöhte das Gehalt für Köche um ein sattes Drittel. Jedes Jahr steigt der Lohn weiter.

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