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Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro: Flüchtlinge bleiben günstiger?

Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Gastronomie und Hotellerie / Screenshot: Deutsche Welle

Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Gastronomie und Hotellerie / Screenshot: Deutsche WelleBerlin, 02. Januar 2016 – Flüchtlinge und Zuwanderer könnten vom nun auf 8,84 angehobenen Mindestlohn ausgenommen werden. Dies gehe geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, berichtete die “Süddeutsche Zeitung”.

Damit könnten die für Hotellerie und Gastronomie wichtigen Hilfskräfte günstiger sein als deutsche Mitarbeiter. Die Ausnahmen sollen für Geflüchtete gelten, die eine Ausbildung absolvieren bzw. sich für eine Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses nach qualifizieren. Dies “fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht. In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden”, so das Diskussionspapier. Ob diese Ausnahmen tatsächlich eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Von Gewerkschaften und selbst der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gibt es Widerstände.

Mindestlohn steigt: Arbeitszeit für Minijobber verringert sich
Die Erhöhung des Mindestlohns gilt auch für 450-Euro-Minijobber: Nach der Anpassung des Mindestlohns auf 8,84 Euro erreichen Minijobber schon nach 50 Stunden und 54 Minuten die zulässigen 450 Euro im Monat. Arbeitgeber von Minijobbern, die die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro ausreizen, sollten daher bestehende Beschäftigungen zum 1. Januar 2017 neu beurteilen. Wird die Arbeitszeit nicht angepasst, kann die Erhöhung des Stundenlohns zu einer Überschreitung der jährlichen Entgeltgrenze von 5.400 Euro führen.

Sozialbetrug in Millionenhöhe: Mehrfach registrierte Asylbewerber erschwindeln sich finanzielle Zuwendungen
Die Braunschweiger Sonderkommission Zentrale Ermittlungen ermittelt in mehr als 300 Fällen von Sozialbetrug durch Asylbewerber. Vorwiegend männliche, meist schwarzafrikanische Asylbewerber haben sich in der Landesaufnahmebehörde Braunschweig mehrfach registrieren lassen und so in unterschiedlichen Kommunen parallel Zuwendungen erhalten. Das berichtet das NDR Regionalmagazin “Hallo Niedersachsen” in seiner Sendung am Neujahrstag. Beamte der Braunschweiger Sonderkommission Zentrale Ermittlungen (Soko ZErm) haben bereits 100 Fälle an Staatsanwaltschaften in ganz Niedersachsen übergeben.

Im Schnitt hätten sich diese Flüchtlinge drei bis vier Identitäten zugelegt, um mehrfach zu kassieren, berichtet Jörn Memenga, Leiter der Soko ZErm. Der Schaden pro Flüchtling und Jahr liege dabei bei bis zu 10.000 Euro, die Polizei geht von einem Gesamtschaden von mehreren Millionen Euro aus. Laut Asylbewerberleistungsgesetz steht jedem Flüchtling monatlich ein Taschengeld von 135 Euro zu. Wer außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, bekommt weitere Zuwendungen in Höhe von 216 Euro. In einem Fall haben die Ermittler sogar einen Asylbewerber mit zwölf Identitäten ausfindig gemacht. Es seien wohl auch noch nicht alle Fälle von Sozialbetrug aufgedeckt, so dass die absolute Anzahl der mehrfach registrierten Asylbewerber nach Angaben der SoKo ZErm in Braunschweig weiter steigen könne. Vermutlich werde es schwierig, die Asylbewerber wegen Sozialbetrugs vor Gericht zu stellen, da deren Aufenthaltsort schwer zu ermitteln sei, sagt Julia Meyer, Sprecherin der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.

Aufgefallen ist die kriminelle Masche den Mitarbeitern der Landesaufnahmebehörde Braunschweig (LAB). Leiter Michael Lewin erinnert sich: “Das Gesicht hatte ich schon mal, der stand schon mal vor mir. Und das waren die Momente, wo man sagte, ich melde das an die Polizei.” Weil in der zweiten Jahreshälfte 2015 in der LAB und den Außenstellen 40.000 Flüchtlinge ankamen, waren die Mitarbeiter damals nicht in der Lage, jeden einzelnen Flüchtling mit seinen Fingerabdrücken zu registrieren. Oftmals nahmen sie nur die Personalien auf und machten Fotos. Einige Bewerber nutzten das offenbar aus und wurden mehrfach vorstellig. Mittlerweile würden von allen Flüchtlingen in der LAB Fingerabdrücke genommen, so dass eine doppelte Registrierung nicht mehr möglich sei.

Dieser Betrug müsse ohne Wenn und Aber geahndet werden, fordert auch Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. “Die Gefahr besteht natürlich, dass in der öffentlichen Wahrnehmung das Bild des Flüchtlings sich über solche Einzelfälle verändert”, so Weber. Er appelliert, nicht vom einzelnen Betrüger auf die große Mehrheit der Flüchtlinge zu schließen, “die hier als Opfer kommen und die unseren Schutz und unsere Hilfe brauchen.”