Freiburg/Breisgau, 15. März 2019 – Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. “Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende”, sagt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat.
Starkes Signal pro Dienstrad: Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage,