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Neue Fördermittel für Hotels in Schleswig-Holstein

Reception Schild(Kiel, 06. Januar 2015) Der Tourismus in Schleswig-Holstein braucht Schub: Kleinen und mittelständische Tourismusbetrieben können nun Fördermittel für Renovierungen und Modernisierungen beantragen. Dies kündigte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer an.

Noch ist nicht abschließend geklärt, mit wie vielen Euros der Modernisierungs-Fördertopf für gewerbliche Beherbergungsbetriebe gefüllt sein wird. Die Investitionszuschüsse stammen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und aus dem “Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung” (EFRE). „Der Dehoga SH hat immer wieder die Politiker auf die Situation von älteren Betrieben aus der Fläche aufmerksam gemacht, die durch den Bau neuer, moderner Hotels nicht mehr konkurrenzfähig sind. Durch das ab 2015 aufgelegte Modernisierungsprogramm werden ältere kleine und mittelständische Hotels in die Lage versetzt, ihren Renovierungsstau abzubauen und sich durch Modernisierung wettbewerbsfähig aufzustellen“, erklärte Frank Behrens, stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe Tourismus im Dehoga SH, und fügte an: “Es gibt keine hohen bürokratischen Hürden. Der Antrag auf Beihilfe und die Abwicklung laufen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein  (www.ib-sh.de) als zentrale Förderinstitution des Landes.”

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die

  • weniger als 50 Personen beschäftigen.
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
  • die zu weniger als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die diese Definition nicht erfüllen.
  • mehr als 8 Betten und mindestens 30 Prozent des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung haben
    nicht unter 50.000 Euro und nicht über 500.000 Euro des förderfähigen Investitionsvolumen liegen.

Voraussetzung für eine Fördermittelzuteilung sind angemessene Eigenmittel von mindestens 20 Prozent der Gesamtinvestitionen. Nicht gefördert werden Ferien- und Personalwohnungen, private Wohnräume sowie Eigenleistungen.

Kleine Beherbergungsbetriebe, die eine Hotel-Klassifizierung des Dehoga haben oder mit der Modernisierung erreichen, können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und/oder Angebotsverbesserungen erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben. Die Höhe der Zuschüsse beträgt max. 25 Prozent im C-Fördergebiet (Schleswig-Flensburg, Nordfriesland inkl. Inseln, Dithmarschen und Steinburg), jedoch nicht mehr als 75.000 Euro. Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und/oder Standortverbesserung verbunden sind.

Erste Anlaufstelle für eine Bezuschussung aus dem Modernisierungstopf sind die Förderlotsen der IB-SH (Tel. 0431-9905-3365). Sie helfen kostenlos bei der Suche und Umsetzung geeigneter Fördermaßnahmen und halten auch die benötigten Antragsformulare bereit. Wichtig: Mit dem Modernisierungsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Investitionsbank S-H schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.