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Neue Initiative gegen Lebensmittelverschwendung: Österreichs Gastronomie macht mit Tafelbox vor, wie es richtig geht

Tafelbox - Neue Initiative gegen Lebensmittelverschwendung in Österreich

Tafelbox - Neue Initiative gegen Lebensmittelverschwendung in ÖsterreichWien – Wieso geht das nicht auch offiziell in Deutschland: Im Nachbarland Österreich starteten nun die gastgewerblichen Fachverbände eine Gastro-Aktion zum Mitnehmen von Essensresten. Zu Beginn wurden 700 Starterpakete der “Tafelbox” an Gastbetriebe in ganz Österreich verschickt. In Deutschland gibt es mit der Aktion “Restlos genießen” von Greentable eine ähnliche Initiative, wird aber eben nicht vom größten Branchenverband Dehoga unterstützt.

Die Österreicher machen in Sachen Gastronomie mal wieder vor, wie es richtig geht: Diese wiederwendbare Bio-Kunststoffverpackung “Tafelbox” wird von Gastronomen für 50 Cent an Gäste abgegeben, die ihre Essenreste nach der Mahlzeit zum Mitnehmen einpacken möchten. 20 Cent davon gehen als Spende weiter an den Verband der österreichischen Tafeln. Betriebe, die die Box ihren Gästen anbieten möchten, können diese unter www.tafelbox.at sowie bei der Firma Kastner, welche die Box mitentwickelt hat, bestellen und bekommen diese samt Info-Material für die Gäste geliefert.

Wie in anderen Bereichen auch, sind die heimischen Gastronomiebetriebe in Bezug auf den Umgang mit Essensresten mit einer Vielzahl von Regulierungen konfrontiert „Ein noch Mehr ist für uns schlicht nicht tragbar. Es ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Sensibilisierung für Lebensmittelverschwendung zu stärken“, erläutert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, und verweist auf die derzeitigen Grenzen für Haltbarkeitsdaten, die teils überzogen sind: So muss etwa auch ein Mineralwasser mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sein, und ein Käse, der erst durch Reifung zum vollen Aroma kommt, müsste oft schon davor aufgrund von gesetzlich vorgegebenen Haltbarkeitsangaben entsorgt werden. Pulker: „Unsere Betriebe müssen sich nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten, sonst drohen gleich empfindliche Strafen vom Lebensmittelinspektor.“

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