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Neue teure Vorschriften im Arbeitsschutz – Hohe Bußgelder drohen obendrein

Hohe Bußgelder im Arbeitsschutz - Verstöße sollen strenger geahndet werden

(Berlin, 27. Januar 2015) Alles stark übertrieben: Die neuen Vorschriften für den Arbeitsschutz gehen zu weit. Da geht es u.a. darum, dass ein abschließbarer Kleiderschrank pro Mitarbeiter Pflicht werden soll – egal ob in Küche oder Büro. Darauf macht der auf Arbeitsschutz und Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander aufmerksam. Obendrein drohen hohe Bußgelder, sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden.

Hohe Bußgelder im Arbeitsschutz - Verstöße sollen strenger geahndet werden
Hohe Bußgelder im Arbeitsschutz – Verstöße sollen strenger geahndet werden

„Doch das ist längst nicht alles. Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben, schreibt die Verordnung vor“, berichtet Jander. Die Konsequenz dürfte sein: In Toilettenräume oder Teeküchen, die bisher keine Außenfenster haben, müssten bald solche eingebaut werden – offenbar unabhängig davon, ob das baulich überhaupt möglich ist.

Eine weitere, fragwürdige Vorgabe ist, dass „ausreichende Platz für Handballen-Auflage“ an den PC-Tastaturen vorhanden sein muss. In Zukunft sei der Arbeitgeber für die Gestaltung von Telearbeitsplätzen verantwortlich. „Diese befinden sich üblicherweise in der Wohnung oder dem Eigenheim des Arbeitnehmers. Das bedeutet ja, dass der Direktor die Mitarbeiter zu Hause besucht und schaut ob der Bildschirm richtig steht und ob am Telearbeitsplatz die Sonne blendet, ob die Beleuchtung mindestens 500 Lux beträgt“, so Jander.

Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander: neue teure Vorschriften im Arbeitschutz sind nicht alle sinnvoll
Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander: neue teure Vorschriften im Arbeitschutz sind nicht alle sinnvoll

Künftig soll nach einer neuen Verordnung auch ein Archiv oder ein Abstellraum, den ein Beschäftigter höchstens zwei- oder dreimal im Jahr betritt, eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius aufweisen.

In dem Papier des Bundesarbeitsministeriums fordert die Ministerin Andreas Nahles die Arbeitsschutzbehörden zu Sanktionen auf. „Auf gut deutsch heißt dies, dass die Behördenleute mit dem Knöllchenblock durch das Hotel ziehen und hohe Bußgelder verteilen – da kann dann schon mal eine fünfstellige Summe zusammenkommen“, resümiert Jander. Zur Zeit liege dies noch im Ermessensraum der Behörden – jedoch gemäß neuen Verordnung sei zu erwarten, dass mit härteren Sanktionen, sprich Bußgelder, zu rechnen sei.