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Neue Verordnung für Hotellerie und Gastronomie: Neue Toiletten für Transgender müssen eingerichtet werden – Gibt es da doch noch ein Schlupfloch für das Gastgewerbe?

Symbol für Transgender (Grafik: ParaDox/Wikipedia)

Berlin, 01. April 2016 – Immer neue Verordnungen kommen auf die Hotellerie und Gastronomie zu: Die Arbeitsstättenrichtlinien “ASR 4.1 Sanitärräume” schreibt nun Extra-Toilettenräume für Transgender vor (Quelle: Bundesministerium für Hygiene, Unterabteilung Toiletten “brd-lirpa.1”). Darauf weist der aus dem TV bekannte Hotel- und Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin. – Hinweis der Redaktion: Ja, liebe Leser, wie Sie es bereits geahnt haben, handelt es sich bei dieser Meldung um einen Aprilscherz. Aber mal Scherz beseite: So oder so ähnlich könnten neue Vorschriften für das Gastgewerbe durchaus aussehen, oder?

Symbol für Transgender (Grafik: ParaDox/Wikipedia)
Symbol für Transgender (Grafik: ParaDox/Wikipedia)

Da es immer mehr Transgender auch in der schillernden Branche des Gastgewerbe gebe, wurde dies nun in Berlin beschlossen. Eine Alternative, die Geschlechterbezeichnungen an Toiletten abzuschaffen, wie es nun ein US-College umsetzte, wurde offenbar verworfen. Unklar ist, welche Übergangsfristen zur Nachrüstung dritter Toilettenrräume in den Gastbetrieben gelten sollen; bisher hieß es, bis spätestens 1. April 2017 solle dies umgesetzt werden.

Die sog. Toilettenverordnung hatte schon im Januar vergangenen Jahres für viel Wirbel gesorgt, als die Bundesregierung per Beschluss Heizungen in den Dixitoiletten durchgdrückt hatte.

Auch diese neue Verordnung kam nun für alle Beteiligten sehr überraschend. Ab sofort sollen die Gastbetriebe dahingehend überprüft werden, hieß es aus Berlin. Auch die Umsetzung der jüngsten Verordnung, Hygienebehälter gemäß ASR 4.1/5.4 in den Männertoiletten vorzuhalten, soll durch die örtlichen Ämter für Arbeitsschutz kontrolliert werden.

Offenbar gibt es ein Schlupfloch in der allzu eilig aufgestellten Verordnung: Der Gesetzgeber habe nicht explizit angegeben, wieviele speziell gekennzeichnete Toiletten für Frauen, Männer und Transgender vorgehalten werden müssen. Daher könne vorerst eine Toilette ausreichen, meint Jander. Diese sollte aber politisch korrekt mit einem Sondersymbol gekennzeichnet werden und die Beschilderung mit “LSBTTIQ” (steht für die Vielfalt der Geschlechter; L – lesbisch, S – schwul, B – bisexuell, T – transsexuell, T – transgender, I – intersexuell, Q – queer) erfolgen.