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Neuer exklusiver Leserservice: Fragen Sie die Experten

Ulrich Jander

Berlin – Fragen Sie die Experten: Als neuer, exklusiver Service für die Leser von gastronomie & hotellerie stehen herausragende Experten für alle Fragen zum Betriebsalltag zur Verfügung.

Die Experten:

Ulrich JanderUlrich Jander, seit über 20 Jahren der Sachverständige in der Hotellerie und Gastronomie in Sachen Hygienemanagement/HACCP, Brandschutz, Arbeitssicherheit und sog. Travel Risk Management (http://www.hotelchecker.tv)

 

 

 

Bernd NiedingBernd K. Nieding, 25 Jahre COO der Hotelkette Ramada in Deutschland (H-Hotels AG), heute renommierter Betriebsberater (http://www.nieding-hotelsolutions.de/)

 

 

Sabine NiedingSabine Nieding, seit rund 20 Jahren eine der führenden Trainerinnen und Coaches für Vertrieb in der Hotellerie (http://www.nieding-training.de/)

 

 

Stellen Sie Ihre Fragen – kuratiert über uns – bitte per eMail unter Nennung Ihres Namens, Funktion, Betrieb und Sachthema (bitte auf den Punkt gebracht). Die Antworten erhalten Sie umgehend direkt per eMail.
Experten-Fragen an: [email protected], Stichwort „Experten“


Diese ersten Anfragen an erreichten die Redaktion:

Peter W., Gastronom in Berlin:
Im Internet wird auf ein Sponsoring einer Firma hingewiesen, die AED-Geräte mit einer Werbetafel zur Verfügung stellt. Was muss ich beachten?
Antwort von Experte Ulrich Jander:
Wir sind auch bereits von so einer Firma angesprochen und um Geld für diese Geräte gebeten worden. Wenn man sich mal die Produkte genauer anschaut, wird man schon etwas nachdenklich. Gibt man dann den Firmennamen und den Zusatz ‚Betrug‘ ein, erscheinen sehr nette Auflistungen in Google. Um nicht seine Kunden und Lieferanten zu verärgern, sollte man vorher genau hinschauen, worauf man sich einlässt. Die Sponsorenverträge laufen über knapp drei Jahre, dann ist das Gerät auch wieder weg, und laut Angaben in Tageszeitungen, kommt zwar eine Summe von rund 30.000 Euro zusammen, aber der Anschaffungspreis beträgt gerade mal fünf Prozent dessen.”

 

Ulf G., technischer Leiter eines Hotels aus Düsseldorf:
Wir bekommen in unserem Hotel immer wieder Fragebögen von Unternehmen, die Tagungen bei uns durchführen wollen. Die Direktion verlangt von mir als technischer Leiter, dass ich diese wohlwollend ausfülle und nicht alles so eng sehen soll, würde doch eh’ keiner kontrollieren. Stimmt das und was könnte das für Folgen haben?
Ulrich Jander: Leider kommen solche falschen Angaben immer häufiger vor. Aus diesem Grund lassen immer mehr Unternehmen, Banken und Versicherungen solche Angaben überprüfen. Wir werden von diesen dann beauftragt. Wenn ich die falschen Angaben feststelle, empfehle ich dem Auftraggeber hier keine Tagungen durchzuführen. Immer öfter kontaktieren uns Unternehmen direkt und beauftragen uns, eine Überprüfung gemäß Riskmanagement durchzuführen und zu prüfen, ob das Hotel sicher ist.
Zu Ihrer Frage, welche Konsequenzen falsche Angaben haben könnten: Hier liegt versuchter Betrug vor. Man versucht, mit falschen Angaben an Aufträge zu kommen. Des Weiteren kann es später auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn es zu einem Schadensereignis kommt. Außerdem kann es zu weitreichenden haftungsrechtlichen Ansprüchen kommen. Zurzeit kann man es auch am Beispiel des furchtbaren Branunglücks im oberbayerischen Schneizlreuth sehen, wo nun nach dem Großbrand eine Anklage gegen den Geschäftsführer eingeleitet wurde. Hier ist der Kunde auch davon ausgegangen, dass die Beherbergung über eine Betriebsgenehmigung verfügt, was anscheinend nicht der Fall war. Somit waren die brandschutztechnischen Einrichtungen nicht auf den Beherbergungsbetrieb ausgelegt.

 

Birgit T., Hotelbetreiberin in Hamburg:
Neben unserem Hotel ist ein kleiner Park, der als Sammelplatz ausgewiesen ist. Nun gibt es einen Bauzaun um diesen kleinen Park, wie sieht es mit unserem Sammelplatz aus?
Ulrich Jander: Wenn der Platz, der als Sammelplatz gekennzeichnet ist, nicht genutzt werden kann, sollte man sich mal im Vorfeld umschauen, welche Möglichkeiten es gibt, um in einem Notfall die Gäste gefahrlos so lange zwischenzuparken, bis die Räumung des Hotels aufgehoben wurde. Hier lassen sich aufgrund der Lage verschiedene Varianten ins Auge fassen. Ggf. könnte man die Gäste bei einem Mitbewerber in den Tagungsräumen unterbringen, dasselbe würde als Gegenleistung ebenfalls erfolgen. Möglich wäre auch eine Unterbringung im Eingangsbereich von Verwaltungsgebäuden in der Nähe. Eine weitere Option ist z. B. eine ruhige Seitenstraße als Sammelplatz zu wählen. Dabei ist ganz besonders wichtig, darauf zu achten, dass man die Gäste nicht über eine stark befahrene Straße schicken muss, damit sie unbeschadet in Sicherheit gebracht und nicht durch ein Fahrzeug verletzt werden können. Aus diesem Grund sollten auch regelmäßig Räumungsübungen durchgeführt werden, um bei einem eintretenden Schadensereignis richtig zu reagieren.

 

Klaus R. Hotelmitarbeiter in Frankfurt/Main:
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Hotel. Nun schreibt mir die Hausverwaltung vor, wie ich meine Arbeit zu machen habe. Ich bin im Hotel angestellt. Wenn ich nicht bereit bin, mit ihnen zusammenzuarbeiten, soll der Brandschutzbeauftragte durch die Hausverwaltung gestellt werden…
Ulrich Jander: Die Hausverwaltung hat Ihnen schon mal gar nicht vorzuschreiben, wie Sie Ihre Arbeit als Brandschutzbeauftragter durchzuführen haben. Ihre Aufgabe ist es, als Brandschutzbeauftragter Ihren Auftraggeber entsprechend zu beraten. Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz: Gemäß § 3 Abs.1 ArbSchG ff. hat jedes/r Unternehmen/Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutz-Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der betriebliche Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung in allen Fragen des Brandschutzes. Auch nach einer Bestellung eines Beauftragten bleibt die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung verantwortlich für den Brandschutz. Es ist im Gesetz auch nicht geregelt, anders als bei der Sicherheitsfachkraft, wie hoch die Einsatzzeit im Betrieb ist und wie hoch die Bezahlung des Brandschutzbeauftragten zu sein hat. Teilweise liegen die Tagespreise für Brandschutzbeauftragte zwischen 800 und 2400 Euro. Da kommt es dann auch schon mal vor, dass Hausverwaltungen ihre eigenen Leute für die Tätigkeit benennen wollen.

 

Walter Z., Gastronom in Berlin:
Muss ich in der Küche eine Löschdecke vorhalten für die Fritteuse?
Ulrich Jander: Die Berufsgenossenschaft hat vor Jahren Brandversuche durchgeführt bei Fettbränden und dabei festgestellt, dass die Löschdecke nach etwa zehn Sekunden angefangen hat zu brennen. Früher waren die Löschdecken aus Asbestgewebe, das aber seit Jahren in Deutschland verboten ist. Durch das jetzt eingesetzte Material Glasgewebe kann es dazu kommen, dass diese Decken dann beim Löschen selbst in Brand geraten. Aus diesem Grund wird seit einigen Jahren der Fettbrandlöscher empfohlen. In den Unfallverhütungsvorschriften sagt die Berufsgenossenschaft auch, es sind geeignete Feuerlöscher vorzuhalten, um den sogenannten Brandfolgeschaden so gering wie möglich zu halten. Achten Sie darauf, das Sie in Ihrem Betrieb die richtigen Feuerlöscher vorhalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die Feuerwehr oder Einen, der sich damit auskennt.