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Neues Urteil: Hotel-Sterne teilweise irreführend

Klassifiziert mit den offiziellen Hotelsternen der Deutschen HotelklassifizierungNürnberg, 29. August 2016 – Die bekannte Sterne-Werbung für Hotelbetriebe beruht nicht auf der Überprüfung durch neutrale unabhängige Stellen und ist daher oft nicht verlässlich und unter Umständen unzulässig. In einem aktuellen Rechtsstreit hatte die Wettbewerbszentrale die Werbung mit fünfzackigen Stern-Symbolen auf einer Buchungsplattform als irreführend beanstandet, da diese nicht auf einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung, beruhte.

Die Richter gaben der Wettbewerbszentrale Recht und begründeten die Entscheidung damit, dass die Verbraucher bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale erwarteten. Beruht die Sterne-Angabe wie im verhandelten Fall auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen, ist die Werbung für den Verbraucher irreführend, ergänzten Arag-Experten (OLG Nürnberg, Az.: 3 U 1974/15).