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NRW führt die Hygieneampel ein – Pilotprojekt für ganz Deutschland? Gastronomie unter Druck

So denkt die Gastronomie über die Hygieneampel - Qualitätssiegel ja, Kontrollaushang neinDüsseldorf, 08. November 2016 – In drei Jahren ist sie Pflicht, die Hygieneampel. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung verabschiedete nun ein sog. Transparenzgesetz mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten, in denen die Gastbetriebe das Hygiene-Kontrollbarometer freiwillig aushängen dürfen. Danach wird es zur Pflicht.

“Nach der Übergangsfrist sollen Verbraucher an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand des neuen Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind”, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein Pilotversuch der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld in der Gastronomie habe in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl der Betriebe habe sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert.

Die Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – „Anforderungen erfüllt“
    (keine oder wenige geringfügige Mängel)
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – „Anforderungen teilweise erfüllt“
    (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“
    (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontrollkategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden. Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer nach einer technisch bedingten Übergangsphase von 36 Monaten verpflichtend für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Nordrhein-Westfalen versucht so, ein staatlich oktroyiertes Hygiene-Kontrollsystem durchzusetzen. In der Vergangenheit sind solche Vorhaben an rechtlichen Hürden gescheitert. Blockaden und Klagen dagegen sind zu erwarten.

Allerdings könnte der neuerliche Vorstoß in NRW bei Erfolg Signalwirkung für ganz Deutschland haben.