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NRW legt Mindeslohn im Gastgewerbe fest: 8,50 Euro je Stunde

(Düsseldorf, 23. November 2012) In Nordrhein-Westfalen beträgt der Mindestlohn im Gastgewerbe 8,50 Euro je Stunde. Dies gilt rückwirkend zum 4. September für alle Arbeitgeber in der Branche, teilte das NRW-Arbeitsministerium in Düsseldorf mit. Bisher betrug die unterste Lohnstufe 6,76 Euro je Stunde.

Landesminister Guntram Schneider erklärte die beiden untersten Tarifgruppen für allgemeinverbindlich. Ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung 88 Prozent des Entgeltes der Tarifgruppe 1 – das sind aktuell 8,17 Euro die Stunde. Vom 01. Februar 2013 an bekommen sie 8,35 Euro und vom 1. September 2013 an 8,50 Euro. Vom 1. Februar 2013 an kommen ungelernte Beschäftigte spätestens nach drei Monaten in die Tarifgruppe 1.

In der Tarifgruppe 2 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, beträgt der allgemeinverbindliche Stundenlohn aktuell 8,60 Euro. Vom 1. Februar 2013 an sind dies 8,74 Euro, vom 1. September 2013 an 8,88 Euro.

Der Minister appellierte auch an die Sozialpartner in tariflosen Branchen, dem Vorbild der Tarifvertragsparteien in der Gastronomie zu folgen und für einheitliche Wettbewerbsbedingungen im unteren Lohnsegment zu sorgen.