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NRW plant neuen Vorstoß für Hygiene-Ampel – Gastronomie wird Wahlkampf-Thema

(Düsseldorf, 12. Februar 2013) Mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen könntes es im Bundesrat dazu eine Mehrheit geben: Nordrhein-Westfalen plant Medienberichten zufolge eine neuen Ablauf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Hygiene-Ampel in der Gastronomie. Dazu soll es Mitte Februar ein Ministertreffen in Düsseldorf geben. Ob der Bundesrat eine Gesetzesinitiative durchsetzen kann, ist fraglich. Die schwarz-gelbe Bundesregierung könnte dies mit der Mehrheit im Bundestag torpedieren. Mit dem neuen politischen Vorhaben wird deutlich, dass das offizielle Hygienesiegel zum Wahlkampf-Thema wird.

Mehr Infos unter www.hygieneampel.de
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Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich bereits im Mai 2011 auf eine Hygiene-Ampel geeinigt. Der Gesetzentwurf wurde jedoch vom Bundeswirtschaftsministerium gestoppt. Als Begründung hieß es, Unternehmen würden an den Pranger gestellt. Laut Bundesverbraucherministerium reicht die bestehende Rechtslage aber schon jetzt aus, damit die Bundesländer eine verpflichtende Kennzeichnung einführen können. In etlichen Bundesländern gibt es nach §40a Abs. 1 LFGB bereits einen Gastro-Hygienepranger – eine Übersicht hat der aus dem TV bekannte Hotel- und Gastroberater Ulrich Jander zusammen gestellt: http://www.hygienecheck-smiley.de/liste-der-verst%C3%B6%C3%9Fe-lfgb/

Die einheitliche Hygiene-Ampel soll an der Eingangstür von Gastbetrieben über das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen der Länder informieren. Jedes Jahr wird bei den amtlichen Kontrollen etwa jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet.