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Pkw-Maut auf EU-Druck hin verschoben – Start erst 2017? Auswirkungen aus Tourismus ungewiss

Eine bundesweite Pkw-Maut hätte gravierende wirtschaftliche Einbußen in Gastgewerbe, Handel und Tourismus zur Folge

Eine bundesweite Pkw-Maut hätte gravierende wirtschaftliche Einbußen in Gastgewerbe, Handel und Tourismus zur Folge(Berlin, 18. Juni 2015) Die Pkw-Maut wird verschoben: Verkehrsminister Dobrindt (CSU) sagte dazu, mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens “bremse” die EU-Kommission die Umsetzung der sog. Infrastrukturabgabe. An seinem politischen Kurs will er indes festhalten. Die beschlossenen Gesetze seien EU-konform, behauptete er erneut. Nun drohen langwierige juristische Auseinandersetzungen. Welche Auswirkungen die Pkw-Maut für ausländische Autofahrer auf den Tourismus haben werden, ist nicht abzusehen. Branchenexperten gehen von herben Umsatzeinbußen im grenznahen Tourismus für Gastronomie und Einzelhandel aus.

Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Mittwoch im Bundestags-Europaausschuss Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der jüngst beschlossenen Pkw-Maut geäußert. In Anwesenheit des Bundesverkehrsministers, aus dessen Haus das Pkw-Maut-Gesetz kommt, verwies eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf zahlreiche Gutachten, die zu dem Schluss gekommen seien, dass die Regelung nicht europarechtskonform sei. Vertreter von Linksfraktion und SPD fragten Dobrindt, wie er verhindern wolle, dass die Kosten für die Maut an den deutschen Bürgern hängen bleiben, falls ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg haben sollte. Dies könne dazu führen, dass die deutschen Autofahrer zwar ab 1. Januar 2016 Mautgebühren zahlen müssten, jedoch nicht wie geplant im Gegenzug über die Kfz-Steuer entlastet würden, fürchteten sie.

Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hält auch Dobrindt für wahrscheinlich, wie er im Ausschuss erklärte. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte erst vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview betont, dass Brüssel „erhebliche Zweifel“ daran habe, dass das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung erfülle. Dobrindt betonte jedoch, dass er einem möglichen Verfahren mit Gelassenheit entgegenblicke, da das Gesetz zuvor gründlich auf seine europarechtliche Konformität geprüft worden sei. Er äußerte zudem Unverständnis darüber, warum die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland nicht möglich sein solle, während eine solche Abgabe in vielen anderen EU-Staaten bereits Realität sei. Zudem stellte Dobrindt klar, dass der Europäische Gerichtshof nicht die Kompetenz habe, über die Frage der deutschen Kfz-Steuer zu entscheiden. Dies könne ausschließlich der Bundestag.

Dobrindt berichtete dem Europaausschuss außerdem über anstehende und laufende europäische Verkehrs- und Infrastrukturprojekte wie den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der transeuropäischen Verkehrsnetze sowie die Maßnahmen gegen Schienenlärm durch Güterzüge. So wolle die Bundesregierung den Betrieb von lauten Güterwägen ab dem Jahr 2020 verbieten, kündigte er an. Sie dränge auch darauf, dass die EU-Kommission das Thema ebenfalls ambitioniert angehe. Abgeordnete der Grünen sowie der Unionsfraktion lobten diese Bemühungen und verwiesen unter anderem auf die Probleme im Oberrheintal, wo die Anwohner besonders stark von Schienenlärm betroffen sein.