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Preisabsprachen bei Zulieferern: Millionen-Nachteile auch für Hotellerie und Gastronomie – Rekord-Bußgelder gegen Brauereien

(Bonn, 03. April 2014) Der jüngste Schlag war heftig: Das Bundeskartellamt verhängte gegen sieben Großbrauereien Bußgelder in Höhe von insgesamt 231,2 Millionen Euro. Damit erreichen verbotene Preisabsprachen unter Lieferanten einen neuen , traurigen Höhepunkt. Zuvor gab es ebenso Millionen-Bußgelder gegen Zucker-Hersteller, Kaffee-Röstern und auch Tapeten-Produzenten sowie Porzellan-Hersteller. Welche Nachteile die Preisabsprachen der Konkurrenzen jeweils auch für das Gastgewerbe haben, lassen sich nur erahnen. Marktbeobachter schätzten die Preisnachteile auf Millionenbeträge.

Großbrauereien müssen Rekord-Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen bezahlen (Foto: Nico Maack/Hamburg Messe)
Großbrauereien müssen Rekord-Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen bezahlen (Foto: Nico Maack/Hamburg Messe)

Das jüngst verhängte Rekord-Bußgeld trifft nun Carlsberg Deutschland GmbH (Carlsberg), Radeberger Gruppe KG (Radeberger), Privat-Brauerei Bolten GmbH & Co. KG (Bolten), Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG (Erzquell), Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG (Früh), Privat-Brauerei Gaffel Becker & Co. OHG (Gaffel) und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e. V. (Brauereiverband NRW). In dem durch einen Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) ausgelösten Bußgeldverfahren waren bereits zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bußgeldvolumen von 106,5 Millionen Euro ergangen. Betroffen davon waren Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre) sowie sieben persönlich Verantwortliche. Der Großteil der neuerlichen Bußgeldsumme entfällt dabei auf die zur Dr. August Oetker KG gehörende Radeberger und auf Carlsberg als Tochter der dänischen Carlsberg Breweries A/S.

„Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Insgesamt haben wir Bußgelder in Höhe von rund 338 Mio. Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“, gab Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bekannt.

Auch Zucker-Produzenten wie Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG, Köln, Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, und Nordzucker AG, Braunschweig, mussten nun Strafen bezahlen – und zwar in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro. Die Verstöße bezogen sich auf Zucker für die weiterverarbeitende Industrie (sog. Verarbeitungszucker) und Zucker für Endverbraucher (sog. Haushaltszucker). Sie wurden bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Jahre 2009 über viele Jahre praktiziert und reichen teilweise bis in die Mitte der 90er Jahre zurück. „Die Zuckerhersteller haben ein ‘Gebietskartell’ gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken und den anderen Kartellbeteiligten nicht in die Quere zu kommen. Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden. Die Absprachen zwischen Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker zielten darauf ab, möglichst hohe Zuckerpreise zu erzielen”, erklärte Kartellwächter Mundt.

Auch bei Kaffee gab folgenreiche Preisabsprachen. Vor fünf Jahren waren illegale Abmachungen bei der Tchibo GmbH, Hamburg, die Melitta Kaffee GmbH, Bremen, und die Alois Dallmayr Kaffee oHG, München, festgestellt worden. Die Unternehmen wurden zu Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 159,5 Millionen Euro verdonnert. Nun verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf Melitta Europe erneut zu einer Geldbuße von 55 Millionen Euro. Hintergrund war ein Einspruch von Melitta gegen den ersten Bescheid des Kartellamtes.

Nicht nur bei Food kam es zu Preisnachteilen, auch bei Tapetenherstellern wie A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, Marburger Tapetenfabrik J.B. Schaefer GmbH & Co. KG, Kirchhain, Erismann & Cie. GmbH, Breisach am Rhein, Pickhardt + Siebert GmbH, Gummersbach, sowie den Verband der Deutschen Tapetenindustrie e.V., Frankfurt a.M. (VDT). Diese wurden unlängst vom Kartellamt zu Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 17 Millionen Euro gezwungen. „Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen”, so Mundt. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, Bramsche, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde. Verantwortliche der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Marburger und Erismann hatten im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 % durchzuführen. Dabei sollte A.S. Création als Marktführer mit der Ankündigung voranschreiten.