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Public Viewing zur Fußball-WM: Sonderverordnung erlaubt öffentliche Live-Übertragungen nach 22 Uhr und auch nach Mitternacht

(Berlin, 02. April 2014) Tor-Vorlage für die Gastronomie: Die Bundesregierung will einem dpa-Bericht zufolge Live-Übertragungen von der Fußball-WM in Brasilien auch nach 22 Uhr und nach Mitternacht erlauben. Dies soll vom Bundeskabinett nun beschlossen werden. Dazu sollen Ausnahmen vom Lärmschutz gelten.

Ausnahmeregelung zum Public Viewing bei Fußball-WM in Vorbereitung
Ausnahmeregelung zum Public Viewing bei Fußball-WM in Vorbereitung

Rund die Hälfte der 64 WM-Spiele beginnen aufgrund der Zeitverschiebung erst nach 22 Uhr deutscher Zeit oder später.Für das sog. Public Viewing sollen z.B. Fanmeilen zu Sportanlagen erklärt werden können. Damit werde dies demStadion-Besuch gleichgestellt. Die letzte Entscheidungsbefugnis haben allerdings die Kommunen.

In Wohngebieten gilt laut Bundesimmissionsschutzgesetz beim Geräuschpegel ein Grenzwert von 40 dB (A), der bei Fußball-Übertragungen meist überschritten wird.