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Ratenparität: HRS fühlt sich unfair behandelt – Beschwerde gegen Vorgabe des Bundeskartellamtes

(Köln/Berlin, 24. Februar 2014) Er fühlt sich unfair behandelt: HRS-Chef Tobias Ragge legte Beschwerde gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes gegen die Ratenparität ein. Dies sagte er in einem Interview für den Berliner “Tagesspiegel“. In Großbritannien und USA hätten Gerichte bei Klagen anders entschieden, so sein Hauptargument. Der “Sonderweg” in Deutschland benachteilige HRS gegenüber anderen Buchungsplattformen.

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“Dort (in UK/USA, Anm.d.Red.) herrscht die Überzeugung, dass sie für mehr Effizienz im Markt sorgt”, sagte Ragge. HRS sei zudem das einzige Unternehmen in Deutschland, dem die Klausel untersagt wurde. “Wir werden also nicht fair behandelt”, so Ragge. Die sog. Bestpreis-Klausel werde seinen Worten zfolge seit zwei Jahren nicht mehr angewendet.

Zum Jahresende hatte das Bundeskartellamt die lang erwartete Entscheidung gegen die sog. Bestpreis-Klausel bei Hotelbuchungen gefällt. Die Verfügung zwingt HRS dazu, die Klausel bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. „”Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können. Damit beeinträchtigen Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen. Zudem wird der Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert, weil diese aufgrund der Bestpreisklausel Hotelzimmer nicht günstiger anbieten können. Aus diesen Gründen haben wir jetzt auch Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

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