Skip to content

Rauchverbote: geteiltes Echo im Gastgewerbe

Quelle: Dehoga-Bundesverband, 03. Juni 2008

Der aktuelle Branchenbericht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zeigt, dass sich die Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze sehr unterschiedlich auf das Gastgewerbe auswirken. Während in der getränkegeprägten Gastronomie fast zwei Drittel der Betriebe Umsatzeinbußen verbuchen, ist die Situation in der speisegeprägten Gastronomie und der Hotellerie deutlich entspannter. In der Hotellerie verzeichneten 63,2 Prozent keine Auswirkungen durch das Rauchverbot, 11,1 Prozent sehen ihre Geschäftslage sogar positiver. In der Gastronomie vermeldeten 41,6 Prozent keine Auswirkungen, 10,2 Prozent konnten von den Nichtraucherschutzgesetzen profitieren. „Im Gegensatz dazu herrscht bei den Kneipen und Bars mit nur einem Gastraum teilweise große Existenzangst. Umsatzverluste von 20 Prozent und mehr können nicht durch Kosteneinsparungen aufgefangen werden“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes.

Der DEHOGA spricht sich daher weiterhin für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Einraumbetriebe aus: „Unternehmer, die keinen separaten Raum für ihre rauchenden Gäste einrichten können, sollten selbst entscheiden, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal am Markt positionieren“, beschrieb Hartges den Standpunkt des Verbandes. Damit wäre auch dem berechtigten Anliegen der Nichtraucher ausreichend Rechnung getragen. „Im Übrigen gehört der Flickenteppich, der Wirte und Gäste gleichermaßen verunsichert, zugunsten einer bundesweit einheitlichen Lösung entsorgt“, forderte die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin.

Im Detail zeigt der Konjunkturbericht, an dem sich 1.400 Gastronomen und 1.600 Hoteliers in ganz Deutschland beteiligt haben, dass 48,2 Prozent der befragten Gastwirte deutlich rückläufige Umsätze seit Inkrafttreten der Regelungen hinnehmen mussten. 41 Prozent dieser vom Rauchverbot negativ betroffenen Gastronomen geben sogar Umsatzverluste von über 20 Prozent an.

Erwartungsgemäß sind in der Hotellerie mit 25,7 Prozent weniger Unternehmen von der Einführung der Rauchverbote negativ betroffen als in der Gastronomie. Während Hotelrestaurants kaum Probleme mit der Umsetzung der Rauchverbote haben, kommt es insbesondere bei vielen Hotelbars, die keine separaten Raucherräume einrichten können, zu deutlichen Umsatzrückgängen.

Am problematischsten ist die Situation bei den Kneipen und Bars sowie den Discotheken und Tanzlokalen: Hier melden 63,3 bzw. 59,7 Prozent Umsatzeinbußen in Folge der Nichtraucherschutzgesetze. Lediglich 29,8 bzw. 27,4 Prozent der Unternehmer verzeichnen keine nennenswerten Auswirkungen.

Die Ergebnisse des DEHOGA-Branchenberichts bestätigen den Trend früherer Umfragen. So hat das Marktforschungsinstitut CHD Expert im Februar 2008 für Niedersachsen und Baden-Württemberg ermittelt, dass durch die Rauchverbote nicht nur weniger Gäste in die speise- und getränkeorientierte Gastronomie kommen, sondern dort auch die Verweildauer und der Getränkekonsum stark zurückgegangen sind.

Eine Umfrage des Brauerbundes Hessen/Rheinland-Pfalz zusammen mit dem DEHOGA Hessen vom April 2008 ergab folgendes Ergebnis: 89 Prozent der Gastronomen (1.400 Umfrageteilnehmer) vermeldeten Umsatzverluste seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Hessen. Davon mussten sogar 15 Prozent Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent hinnehmen.

Es existieren zahlreiche weitere Erhebungen, so zum Beispiel von Landesverbänden des DEHOGA, von Industrie- und Handelskammern sowie von den Verbänden der Brauwirtschaft und des Getränkefachgroßhandels. Diese zeigen in der Summe eine eindeutige Tendenz: Das Rauchverbot hat Kneipen, Bars und Discotheken erhebliche Umsatzverluste beschert, die für zahlreiche dieser Betriebe existenzbedrohend sind.

In bisher noch nicht gekanntem Ausmaß wurden die DEHOGA-Geschäftsstellen in Anspruch genommen. Gegenstand der Anfragen waren Probleme der praktischen Umsetzung bis hin zu Anrufen verzweifelter Gastronomen, die ihren Unmut über diese staatliche Bevormundung äußerten, die ihre Existenzgrundlage vernichtet.

Der DEHOGA Bundesverband unterstützt die Verfassungsbeschwerden von drei Unternehmern auf Basis eines umfangreichen verfassungsrechtlichen Gutachtens. Dieses war zu dem Ergebnis gekommen, dass das absolute Rauchverbot in Einraumbetrieben einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Gastwirte darstellt. Derzeit sind vor dem Bundesverfassungsgericht circa 17 weitere Verfassungsbeschwerden in Sachen Rauchverbot anhängig, vor den Verfassungsgerichtshöfen der Länder sind es nach aktuellem Kenntnisstand rund 30 Verfahren.